Minijobs in der Corona-Krise – Lösungsvorschlag

Betriebe, die Minijobber beschäftigen, stehen derzeit vor einem echten Dilemma. Denn Minijobber erhalten kein Kurzarbeitergeld, so dass die Minijobber in der Corona-Krise im Grunde weiter beschäftigt werden müssen. Tatsächlich ist dies vielfach nicht möglich. Denn i der aktuellen Krise werden die Arbeitskräfte schlicht nicht benötigt.

Viele Betriebe leiden unter den aktuellen Einschnitten der Politik in das Geschäftsleben. So können ganze Branchen ihre Tätigkeiten und den damit verbundenen Geschäftsbetrieb nicht mehr durchführen. Dies trifft Minijobber insbesondere. Denn anders als versicherungspflichtig Beschäftigte erhalten Minijobber kein Kurzarbeitergeld. Damit sind die Minijobber oft die ersten Verlierer in der Krise. Mangels Aufträgen gibt es derzeit in vielen Bereichen nichts zu tun. Die Arbeitnehmer werden im Moment nicht gebraucht, haben aber im Grunde einen Anspruch auf Lohnzahlungen. Hier ist oft ein erster Reflex die kleinen Beschäftigungsverhältnisse, also die Minijobber, zu entlassen.

Doch ist das wirklich eine Lösung, die Minijobber einfach kündigen? Dies mag im Moment zwar schlüssig sein, doch schon in nächster Zeit werden die Arbeitskräfte, und dann auch die Minijobber, wieder benötigt. Denn vor der Corona-Krise sah es in vielen Branchen ganz anders aus. Vor einigen Wochen waren Arbeitskräfte noch ein rares und wertvolles Gut. Denn vielfach konnten offene Stellen nicht besetzt werden.

Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Daher ist die Entlassung von Minijobbern sicherlich eine Option in der aktuellen Lage. Aber es geht auch geschickter. Betriebe können die Minijobber auch versuchen im Betrieb zu halten. So kann versucht werden gemeinsam mit den Minijobbern eine Lösung zu finden. Oft bietet es sich hier an eine Vereinbarung zu treffen, dass das Arbeitsverhältnis ruht. Dabei vereinbaren Arbeitgeber und Minijobber, dass der Minijobber in der aktuellen Lage keine Arbeitsleistung erbringen muss, dafür aber dann auch keinen Lohn beanspruchen kann.

Wenn dann die Corona-Krise nachlässt und wieder Arbeitskräfte gebraucht werden, können Sie in den Betrieben auf die bewährten und eingearbeiteten Minijobber wieder zurückgreifen. So behält der Minijobber seinen Job und kann (hoffentlich) in Kürze wieder arbeiten und der Betrieb kann auch die Minijobber im Betrieb halten.

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4 Gedanken zu „Minijobs in der Corona-Krise – Lösungsvorschlag“

  1. Hallo,

    na das ist für den Arbeitgeber vielleicht eine tolle Lösung, aber dür den Minijobber auch? Das bedeutet eigentlich nur – verhalte dich ruhig und verzichte, oder du bist deinen Job los. Für die, die auf die 450 Euro im Monat angewiesen sind ist das eher unbefriedigend, besonders wenn monatliche Stunden im Vertrag garantiert sind. Alternativ könnte man für einen Teil der Zeit auch bezahlten Urlaub gewähren, der ja auch sehr oft unter den Tisch fällt, einem aber zusteht. Auch wenn man als Minijobber am unteren Ende der Nahrungskette hängt

    LG
    Anja

    1. Guten Tag, das sieht der Gesetzgeber leider nicht vor. Die Minijobber fallen hier quasi durchs Rost.
      Aber auch bei den Erstattungen im Quarantänefällen gehen viele Erstattungen leider ins Leere.

  2. WAS erzählt uns dann aber in 4 Jahren der Sozialversicherungsprüfer??
    Wenn mit den Mitarbeitern im Vertrag Stundenzahl X vereinbart sind.
    Gerade in der Gastronomie…die auch Tarif gebunden sind ?
    Wir haben jetzt die Durchschnittsstunden der Monate Januar-März gezahlt.

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