Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung steigt für Minijob-Arbeitgeber ab 2027 deutlich. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kommt eine wesentliche Änderung auf Arbeitgeber zu und verteuert Minijobs.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist bereits seit Ende Juli 2026 in Kraft und ein wenig in der Sommerpause untergegangen. Dabei hält das Gesetz eine wichtige Änderung für Arbeitgeber bereit, die Minijobber beschäftigen.
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Ab 01.01.2027 ändert sich der pauschale Beitragssatz zur Krankenversicherung. Er erhöht sich von 13 % auf dann 17,5 %. Der Anstieg um 4,5 % resultiert aus der neuen Systematik der Beitragssatzermittlung.
Nachdem der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung jahrzehntelang bei 13 % lag, ändert sich ab 01.01.2027 die Beitragsermittlung. Denn dann gilt, dass der pauschale Arbeitgeberbeitragssatz zur Krankenversicherung sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung zusammensetzt. Somit beträgt der neue pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung ab 01.01.2027 nicht mehr 13 %, sondern 17,5 %.
Beispiel:
Ein Minijobber verdient 2026 monatlich 603 Euro. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung beträgt damit 78,39 Euro im Monat.
Ab 01.01.2027 steigt der Monatsverdienst des Minijobbers auf 633 Euro (durch die Mindestlohnerhöhung). Der neue pauschale Arbeitgeberbeitrag beträgt dann 110,78 Euro. Dies sind monatlich 32,39 Euro höhere Kosten für den Arbeitgeber durch die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Minijobber.
Nicht einberechnet sind hierbei die weiteren Kostensteigerungen zum Jahreswechsel für Minijobs.
Höherer pauschaler Krankenversicherungsbeitrag Minijobs 2027
Die Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitragssatzes für Minijobber wirkt sich nicht auf den Leistungsumfang aus. Minijobber sind auch 2027 nicht über die geringfügig entlohnte Beschäftigung krankenversichert.
Die Anhebung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge dient allein zur Finanzierung der Krankenversicherung.
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