GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verteuert Minijobs

Am 10.07.2026 ist das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet worden neben zahlreichen Änderungen ist eine massive Beitragserhöhung für Minijob-Arbeitgeber nahezu nebenher beschlossen worden. Dies bedeutet für Minijob-Arbeitgeber eine enorme Beitragserhöhung ab 2027.

Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung steigt

Arbeitgeber von geringfügig entlohnt beschäftigten Arbeitnehmern (Minijobber) zahlen einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für alle Minijobber, die gesetzlich krankenversichert sind. Dieser Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung beträgt seit Jahren unverändert 13 % des beitragspflichtigen Entgelts.

Eine Gegenleistung für den Beitrag erhält der Minijobber selbst nicht. Es erwachsen durch diesen Krankenversicherungsbeitrag keinerlei Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wichtig: Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, muss der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von aktuell 13 % nicht zahlen.

 

Krankenversicherung: Allgemeiner Beitragssatz+ durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

Ab 01.01.2027 soll der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für Minijob-Arbeitgeber laut GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz erhöht werden. Künftig soll er sich anhand des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung von 14,6 % und des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur Krankenversicherung (2026: 2,9 %, 2027 vermutlich höher) ergeben. Dies wären mit den Werten für 2026 gerechnet ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag von 17,5 % (ohne Gegenleistung). Dies ist ein Anstieg von 13 % auf 17,5 %, also um 4,5 % bzw. eine Erhöhung des Krankenkassenbeitrags um 34 % für Minijobber.

Damit verteuern sich die (ohnehin schon) hohen Arbeitgeberkosten für Minijobber weiter. Allein mit dieser Anpassung liegen die zusätzlichen Beiträge bei der Beschäftigung von Minijobbern ab 2027 schon bei knapp 36 %.

Manche sprechen hier schon von einem Sargnagel für Minijobs, da sich die Kosten im neuen Jahr deutlich erhöhen. Auch ist schon von einer Abschaffung der Minijobs die Rede, da sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen verhindern sollen.

Das Gros der Minijobber und der Minijob-Arbeitgeber sehen dies freilich anders. Denn die Minijobs werden von Arbeitgebern wegen der Flexibilität genutzt und Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit brutto für netto zu arbeiten und so ihr Nettoentgelt aufzubessern, ohne dass die Einnahmen aus einem Nebenverdienst durch Steuern und Sozialabgaben aufgezehrt werden.

Fazit: Die Anhebung des pauschalen Arbeitgeberbeitrags für Minijobber von 13 % auf 17,5 % oder mehr, dürfte viele Betriebe ins Grübeln bringen, ob es sich künftig noch rentiert Minijobber weiter zu beschäftigen. Denn die Kosten sind bereits jetzt gesetzlich deutlich angehoben worden. Und weitere Reformvorhaben und damit verbundene Erhöhungen der Minijobabgaben stehen vor der Tür.

Es dürfte ein spannender Herbst werden. Will die Regierung wirklich die Minijobber und ihre Arbeitgeber erheblich bei der Finanzierung ihrer Vorhaben beteiligen oder kommt es doch noch zu einem Einlenken zugunsten der Minijobs?

 

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