Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro geplant

Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro geplant

Anhebung der Minijobgrenze geplant

Die neue Regierung wird die Minijobgrenze 2022 voraussichtlich auf 520 Euro im Monat erhöhen. Gleichzeitig soll dabei auch der Mindestlohn erhöht werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Minijobs. Update 29.1.2022: ab 1.10.2022 soll die Änderung kommen)

Zunächst ist die gute Nachricht für viele Betriebe, dass die Minijobs erhalten bleiben sollen. So haben viele Minijobber auch weiterhin die Chance abgabenfrei etwas hinzuzuverdienen. Doch welche Auswirkungen haben diese Pläne?

Die Anhebung der Minijobgrenze ist nicht das vorrangige Ziel. Vielmehr soll der Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro auf 12 Euro je Stunde angehoben werden. Ab wann dies gelten soll ist aktuell noch nicht öffentlich. Ein praktikabler Zeitpunkt wäre der 1.1.2022, sofern die Parteien sich bis dahin geeinigt haben. Gleichzeitig könnte dann auch für 2022 die Minijobgrenze von derzeit 450 Euro im Monat auf 520 Euro angehoben werden. Update 29.1.2022: Die Anhebung der Minijobgrenze auf 520 Euro im Monat soll ab 1.10.2022 in Kraft treten.

Für viele Minijobber dürfte die Anhebung des Mindestlohns zu einer willkommenen Lohnerhöhung führen. Da gerade im Bereich der Minijobs oft noch Stundenlöhne unter der Marke von 12 Euro angesiedelt sind, führt die Erhöhung auch zu Mehrausgaben bei den Betrieben.

Erhöhung der Minijobgrenze geplant

Die Anhebung des Mindeststundenlohns soll durch eine Erhöhung der Minijobgrenze kompensiert werden. Dies ist aber nur zum Teil der Fall. Denn betrachtet man die jetztige Minijobgrenze und den heutigen Mindestlohn, so zeigt sich, dass aktuell ein Minijobber 46,875 Stunden im Monat eingesetzt werden kann (= 450 Euro : 9,60 Euro).

Künftig kann ein Minijobber dann nur noch 43,33 Stunden im Monat eingesetzt werden (= 520 Euro : 12,00 Euro). Das wären ca. 3,5 Stunden monatlich weniger bzw. ca. 42 Stunden im Jahr.

Da nach der gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns wieder die Mindestlohnkommission die Mindestlohnhöhe bestimmen (ermitteln) soll, wird es danach voraussichtlich zu weiteren Steigerungen kommen.

ABER: Obwohl sich die neue Minijobgrenze von 520 Euro und 12 Euro Mindeststundenlohn zunächst schlechter anhört als bisher, da die maximal zulässige Arbeitszeit für Minijobber sinkt. So muss hier ausdrücklich erwähnt werden, dass bereits jetzt schon ein Mindestlohn von 10,45 Euro ab 1.7.2022 beschlossen ist. Dann besteht sogar ein noch schlechteres Verhältnis von Minijobgrenze und Mindeststundenlohn. Danach läge nämlich die maximal zulässige Arbeitszeit der Minijobber bei ziemlich genau 43 Stunden im Monat. Aus dieser Sicht, ist die Anhebung der Minijobgrenze in Kombination mit der Mindestlohnerhöhung aus Arbeitgebersicht gut gelöst.

Kosten durch Mindestlohnerhöhung

Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde, erhöhe sich auch die Kosten für den Betrieb für die beschäftigten Minijobber.

Künftig entstehen folgende Kosten für Minijobber bei 12 Euro Stundenlohn

Krankenversicherungsbeitrag: 13 % x 12 Euro = 1,56 Euro je Stunde

Rentenversicherungsbeitrag 15 % x 12 Euro = 1,80 Euro je Stunde

Pauschsteuer: 2 % x 12 Euro = 0,24 Euro je Stunde

Umlagen (U1/U2/Insolvenzgeld): 1,48 % x 12 Euro = 0,17  Euro je Stunde (korrigiert am 16.11.2021 U1: 1,0 %, U2: 0,39 %, Insolvenzgeldumlage 0,09 %)

Insgesamt ergibt dies einen Betrag von 3,77 Euro Lohnnebenkosten für den Betrieb je Stunde bei einem Minijobber. Der Stundensatz beläuft sich somit auf 15,77 Euro. Hierbei sind weitere Kosten für die Unfallversicherung und andere Abgaben noch nicht einberechnet.

Übrigens: Mit der Erhöhung der Minijobgrenze, soll künftig auch die Midijobobergrenze auf 1.600 Euro angehoben werden.

Anmerkung: Die Zahlen in diesem Artikel beruhen auf dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche der SPD, der Grünen und der FDP. Gesetzliche Änderungen sind noch nicht beschlossen/verabschiedet.

Update: bis 16.11.2021 wurde mit einem falschen Wert bei der Berechnung der Umlagen gerechnet – Korrektur erfolgte am 16.11.2021 Dank eines Leserhinweises – vielen DANK!!!

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18 Antworten

  1. Udo Volkmer sagt:

    Die verdienstgrenze der Mini Jobs muss dringend erhöht werden, auf mindestens 600 €. Da ich als Rentner auf einen Nebenverdienst angewiesen bin und die Lebenshaltungskosten immer mehr steigen, muss auch die Verdienst Grenze angehoben werden. Viele Rentner brauchen das Geld

    • Gerhard Fladung sagt:

      Wenn das Geld vom Minijob nicht reicht muss man halt ein normales >Arbeitsverhältnis als Midi Job annehmen. Ist auch für den Arbeitgeber günstiger als ein Minijob.

      • Bodo Ludwig sagt:

        Das viele Rentner, die über 45 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, selbst dann noch weiter arbeiten müssen, weil sie von der Rente nicht leben können, ist ja schon schlimm genug. Daher sollte es ihnen doch zumindest vergönnt sein, mit möglichst wenig zusätzlicher Arbeitszeit, finanziell über die Runden zu kommen.
        Es gibt ja auch Rentner, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber dennoch in Rente gehen und demnach mit Rentenabzügen belastet werden. Genau diesen Rentnern werden, wenn sie noch zusätzlich weiter arbeiten, von ihrem Verdienst Rentenbeiträge, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und – der Oberhammer-, sogar noch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen, obwohl ja schon von seiner Rente Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Also zweimal Krankenversicherungsbeiträge? Was soll dieser Unsinn? Und warum werden denn noch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen, obwohl man ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. So werden diese Rentner wieder mal wunderbar vom Staat geschröpft. Ist das etwa fair? Also gönnt den Rentnern doch eine Möglichkeit, etwas mehr verdienen zu können, ohne so vielen Abzügen Und warum soll ein Midijobber für den Arbeitgeber günstiger sein, wie ein Minijobber? Bin natürlich für eine Erklärung dankbar. Mit freundlichen Grüßen Herr Ludwig
        Würden sie einen Midijob annehmen müssen, müßten sie demnach ja auch mehr Abzüge

      • H.Hofmann sagt:

        Ich würde liebend gerne auf Midijob umsteigen.Aber mein Arbeitgeber macht das nicht. Daran auch schon mal gedacht?

      • Sylvia sagt:

        Ich wollte vor kurzem drei Arbeitgeber auf Midijob anmelden. Akademiker, die das Geld haben. keiner, da es ihnen zu teuer ist. Können aber ihre Reinigungskraft über die Steuer absetzen.

    • Sylvia sagt:

      Nicht nur Rentner, sondern auch Alleinerziehende.
      Ich finde diese Minijobs super. Vor allem würde ich nie in die Rente gehen, sondern arbeiten solange ich kann.

  2. Meyer sagt:

    Achtung, die Umlagen(U1+Inso) sind nicht 1,81 € sonder 0,18 €, bitte dringend korrigieren

  3. Sonja Lorenz sagt:

    Das heißt im Umkehrschluss, alle die 500,00 € verdienen sind dann plötzlich Minijobber und müssen
    sich freiwillig versichern?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      …das könnte eine Variante sein…tatsächlich glaube ich aber eher, dass es eine Bestandsschutzregelung geben wird.
      Aber aktuell sind hierzu noch keine weiteren Inhalte bekannt.

  4. Emili sagt:

    Ich kann von 450€ minijob nicht leben. Der Benzinpreise sind extrem gestiegen. Das Leben ist extrem teuer geworden als vor 10 Jahren war alles viel günstiger.
    Ich bin dafür das es Mindestlohn auf 12€ steigen muss und damit minijob auf 600€ erhöht werden muss.

  5. Irmgard sagt:

    Die Notwendigkeit, für viele hinzuverdienen zu müssen, ist schon sehr traurig. Für alles ist Geld da, nur nicht für die ältere Generation, die jeden Cent umdrehen muss.

  6. H L Jouaux sagt:

    Es wird Zeit das die K-Vereinbarungen nun zügig umgesetzt werden.
    Oder bleibt es wieder bei Wahlversprechen?

  7. Sylvia sagt:

    Ich finde, das die Arbeitnehmer für die Minijobber einen Rentenanteil mit einbezahlen sollten. Viele wollen es gar nicht.
    Zudem sollte, wenn ich einen Teilzeitjob habe, auch zwei Minijobs haben dürfen und nicht nur einen. Alles ist so teuer und das Geld reicht für einen und die Kinder kaum.

  8. Lune Exterminate sagt:

    Hall, vielleicht ist est zu venig, oder?

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