Berechnungsbeispiel Minijob 2018 aus Arbeitgebersicht

Berechnungsbeispiel Minijob 2018 aus Arbeitgebersicht

Minijobs 20158 Berechnungsbeispiel

Im aktuellen Berechnungsbeispiel Minijob 2018 aus Arbeitgebersicht zeige ich Ihnen die aktuellen Berechnungsparameter für die Abrechnung von Minijobs 2018. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Berechnung eines Minijobbers 2018 aus Arbeitgebersicht kaum verändert. Dennoch sollten Sie natürlich die aktuell geltenden Rechenwerte kennen, damit Sie Ihre Minijobber ab Januar 2018 korrekt abrechnen.

Die größten Kosten bleiben unverändert im Berechnungsbeispiel Minijob 2018 aus Arbeitgebersicht

Bei den Minijobs sind die pauschalen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge die größten Positionen auf der Kostenseite. Hier gibt es im Berechnungsbeispiel Minijob 2018 aus Arbeitgebersicht keine Änderungen. Es bleibt bei den unveränderten Prozentsätzen von 13 % zur Krankenversicherung und 15 % zur Rentenversicherung.

Auch die Pauschsteuer in Höhe von 2 % ist 2018 unverändert, so dass es soweit keine Entlastung für Arbeitgeber von Minijobbern gibt.

Werbung:
Aktuelle Sport-Outfits jetzt online bestellen

Aktuelle Ratgeber jetzt online bei amazon bestellen

Tipp: Berechnungsbeispiel der Arbeitgeberbelastung von Minijobs 2017

Berechnungsbeispiel Minijob 2018 aus Arbeitgebersicht – kleine Verbesserungen bei den Umlagen

Im Kleinen gibt es bei der Arbeitgeberbelastung der Minijobber jedoch sehr wohl Entlastungen für den Arbeitgeber. So sinkt die Insolvenzgeldumlage 2018 auf 0,06 % und auch die U2-Umlage zur Minijob-Zentrale sinkt auf 0,24 %.

Die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge schlägt sich aber leider nicht beim Arbeitgeber von Minijobbern nieder.

Beispiel: Berechnungsbeispiel Minijob 2018 aus Arbeitgebersicht

Ein Minijobber erhält 450 € im Monat. Die Arbeitgeberbelastung für 2018 berechnet sich wie folgt:

Krankenversicherung: 450 € x 13 % = 58,50 €

Rentenversicherung: 450 € x 15 % = 67,50 €

Pauschsteuer (2%): 450 € x 2 % = 9,00 €

Insolvenzgeldumlage: 450 € x 0,06 % = 0,27 €

U1-Umlage: 450 € x 0,9 % = 4,05 €

U2-Umlage: 450 € x 0,24 % = 1,08 €

Gesamtbelastung 590,40 € (450 € Bruttolohn + 140,40 € Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber)

Newsletter nutzen: Wenn Sie mehr Informationen zu Minijobs haben möchten, melden Sie sich gern zu meinem Newsletter an.

Werbung:

Computer Zubehör jetzt online bei amazon bestellen

Übrigens: Ob sich ein Minijobber im Minijob für oder gegen die Rentenversicherungspflicht entscheidet, spielt für die Beitragsberechnung des Arbeitgebers keine Rolle. Die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge des Minijobbers zahlt allein der Minijobber.

Newsletter-Anmeldung

Der Minijob-Newsletter informiert Sie über neue Beiträge und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Minijobs.

Sie erhalten den Newsletter mit aktuellen Tipps und Tricks zum Thema Minijobs in regelmäßigen Abständen.
Newsletter-Anmeldung

Der Minijob-Newsletter informiert Sie über neue Beiträge und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Minijobs.

Sie erhalten den Newsletter mit aktuellen Tipps und Tricks zum Thema Minijobs in regelmäßigen Abständen.

 

Eine Antwort

  1. […] Einsparung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Denn es sind nun nicht mehr rund 30 % an Lohnnebenkosten (für den Minijobber) zu zahlen, sondern nur noch rund 20 […]

Schreibe einen Kommentar zu Meldungen beim Wechsel von Minijob in die Gleitzone - Minijobs aktuell Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner