Arbeitgeberbeiträge 2024 für Minijobber stabil

Keine Änderungen bei den Beitragssätzen und Arbeitgeberabgaben für Minijobber 2024. Beitragssätze und Umlagesätze bleiben 2024 stabil.

Eine gute Nachricht für Arbeitgeber von Minijobbern. Die Beitragsbelastung für Minijobs, die in der Regel komplett vom Arbeitgeber getragen werden, bleiben 2024 unverändert.

Konkret bleibt es bei Pauschalbeiträgen zur Krankenversicherung von 13 Prozent und Rentenversicherungsbeiträgen von 15 Prozent. Auch die Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent ändert sich nicht.

Auch die Umlagebeiträge zur U1 und U2 Umlage bleiben laut Minijobzentrale für 2024 unverändert. Sie liegen aktuell bei 1,1 Prozent für die U1-Umlage und bei 0,24 Prozent zur U2-Umlagekasse.

Ebenso (unverändert) bleibt es bei einem Beitragssatz von 0,06 Prozent zur Insolvenzgeldumlage.

Das bedeutet, der Prozentsatz für Beiträge und Steuern ändert sich 2024 nicht. Allerdings steigt die Minijobgrenze 2024 auf 538 Euro an, so dass sich die Abgaben der Arbeitgeber letztlich doch etwas erhöhen dürften, da einige Minijobber künftig etwas höhere Entgelte erzielen dürften.

Wichtig: Passen Sie die Stundenlöhne 2024 an. Der neue Mindestlohn beträgt 12,41 Euro brutto je Stunde – dies gilt auch für Minijobber.

Beispiel:

Ein rentenversicherungsfreier Minijobber erzielt ab Januar 2024 ein Monatsentgelt von 538 Euro.

Krankenversicherung

13 % x 538 Euro = 69,94 Euro

Rentenversicherung

15 % x 538 Euro = 80,70 Euro

Pauschsteuer

2 % x 538 Euro = 10,76 Euro

U1-Umlage

1,1 % x 538 Euro = 5,92 Euro

U2-Umlage

0,24 % x 538 Euro = 1,29 Euro

Insolvenzgeldumlage

0,06 % x 538 Euro = 0,32 Euro

Die Lohnnebenkosten belaufen sich somit auf insgesamt 168,93 Euro. Die Gesamtkosten auf 706,93 Euro für den Minijobber.

Das Nettoentgelt beläuft sich auf 538 Euro.

 

Abwandlung des Beispiels:

Ein rentenversicherungspflichtiger Minijobber erzielt ab Januar 2024 ein Monatsentgelt von 538 Euro.

Krankenversicherung

13 % x 538 Euro = 69,94 Euro

Rentenversicherung

15 % x 538 Euro = 80,70 Euro

Pauschsteuer

2 % x 538 Euro = 10,76 Euro

U1-Umlage

1,1 % x 538 Euro = 5,92 Euro

U2-Umlage

0,24 % x 538 Euro = 1,29 Euro

Insolvenzgeldumlage

0,06 % x 538 Euro = 0,32 Euro

Die Lohnnebenkosten belaufen sich somit auf insgesamt 168,93 Euro. Die Gesamtkosten auf 706,93 Euro für den Minijobber.

Der Arbeitnehmer zahlt einen Arbeitnehmeranteil von 3,6 % zur Rentenversicherung (=19,37 Euro), so dass er ein Nettoentgelt von 518,63 Euro erzielt.

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