Betriebliche Übung auch bei einem Minijob wirksam?

Betriebliche Übung auch bei einem Minijob wirksam?

Minijobs: betriebliche Übung

Immer wieder stellt sich die Frage, ob eine betriebliche Übung auch bei einem Minijob wirksam ist. Die Antwort ist ziemlich eindeutig zu bejahen. Aber was ist überhaupt eine betriebliche Übung und welche Auswirkungen hat sie auf einen Minijob?

Betriebliche Übung auch bei einem Minijob wirksam?

Da auch Minijobber Arbeitnehmer (genauer Teilzeitarbeitnehmer) sind, gelten für Ihre Minijobber im runde dieselben Arbeitnehmerrechte wie für Ihre übrigen Arbeitnehmer. Das gilt natürlich auch für eine betriebliche Übung. Doch was ist eine betriebliche Übung überhaupt?

Eine betriebliche Übung ist im Grunde eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmer, eine bestimmte Leistung zu gewähren, die nicht im Arbeitsvertrag oder einer sonstigen Vereinbarung schriftlich fixiert ist. Eine betriebliche Übung wird aus diesen Arbeitgeber-Leistungen, wenn sie sich die Leistungen wiederholen, zum Beispiel die Zahlung eines Weihnachtsgelds in Höhe eines Gehalts, obwohl hierfür keine arbeitsvertragliche Grundlage besteht.

Der Arbeitnehmer darf dann darauf vertrauen, diese Leistung auch weiterhin zu erhalten., wenn es sich um eine regelmäßige und gleichförmig wiederholende Vergünstigung handelt.

Beispiel 1: Betriebliche Übung

Eine Gärtnerei stellt allen Arbeitnehmern seit Jahren zu Weihnachten einen kostenfreien Weihnachtsbaum zur Verfügung.

Die Arbeitnehmer können hier darauf vertrauen, dass sie auch weiterhin einen kostenlosen Weihnachtsbaum der Gärtnerei erhalten.

 

Wichtig: Können sich die Arbeitnehmer der Gärtnerei in einem Jahr einen Weihnachtsbaum aussuchen, im nächsten Jahr einen Obstbaum und im darauffolgenden Jahr einen Gutschein eines örtlichen Restaurants, sieht die Betrachtung schon wieder anders aus. Dann kann aus meiner Sicht nicht mehr von einer gleichförmigen Leistung gesprochen werden. Aber es kommt hierbei stets auf den Einzelfall an.

Ein anderer wichtiger Punkt bei der Betrachtung der betrieblichen Übung ist, dass der überwiegende Teil der Belegschaft diese Leistung erhält. Bekommt nur ein einzelner Arbeitnehmer eine Leistung, so kann die restliche Belegschaft daraus keine betriebliche Übung ableiten.

Beispiel 2: Betriebliche Übung

Ein Minijobber in einem Restaurant braucht am 1. Mai niemals arbeiten, da er an diesem Tag ehrenamtlich im örtlichen Krankenhaus arbeitet.

Die restliche Belegschaft kann aus dieser Sonderregelung keine betriebliche Übung ableiten.

 

Betriebliche Übung auch bei einem Minijob wirksam?

Somit kann grundsätzlich alles was Sie als Arbeitgeber über die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen hinaus zur betrieblichen Übung werden. Vorausgesetzt es findet eine regelmäßige Wiederholung der gleichen Leistung statt. Das gilt damit auch für Ihre Minijobber.

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Hierbei kommen in der betrieblichen Praxis häufig die folgenden Arbeitgeber-Leistungen in Betracht, die nicht im Arbeitsvertrag festgelegt sind:

  • Zahlung von Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld),
  • Zahlung von Essenszuschüssen (z.B. verbilligtes Kantinenessen),
  • Urlaubsregelungen,
  • Geldgeschenke zu Jubiläen, Hochzeiten, runden Geburtstagen, etc.

 

Betriebliche Übung und Sonderzahlungen

Ein großes Ärgernis für viele Betriebe ist das „Erschaffen“ einer betrieblichen Übung durch die Gewährung von Einmalzahlungen. Die Betriebe gewähren hier mehrere Jahre hintereinander – ohne arbeitsvertragliche Grundlage – freiwillig Sonderzahlungen an Ihre Arbeitnehmer. Wenn der Betrieb diese Sonderzahlung dann einstellen möchte (oder muss), kann er dies nicht mehr, weil eine betriebliche Übung entstanden ist.

Bei freiwilligen jährlichen Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) reichen drei aufeinanderfolgende Zahlungen, wenn diese vorbehaltlos gewährt werden, um eine betriebliche Übung entstehen zu lassen. Seien Sie also vorsichtig!

 

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Eine Antwort

  1. […] Einmalzahlungen einzubeziehen, sondern auch solche Einmalzahlungen auf die der Minijobber aufgrund betrieblicher Übung einen Rechtsanspruch […]

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