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Urlaub ist zusammenhängend zu nehmen

Nehmen Arbeitnehmer Urlaub, wirkt sich das meist auch auf dem Betrieb aus. Das gilt besonders immer dann, wenn die Urlaubsansprüche mehrerer Arbeitnehmer koordiniert werden müssen. Meist nehmen die Mitarbeiter ihre Urlaubstage mehrere Wochen am Stück. Aber auch die Aufteilung in kürzere Urlaubszeiten kann Aufwand verursachen. Hier gilt es rechtzeitig zu planen, um die Arbeitsabläufe sicher zu stellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte hier nun in einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer seinen vollen Urlaub auf halbe Urlaubstage aufteilen wollte (Urteil vom 6.3.2019; Az: 4 Sa 73/18).

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Häufige Kurzerkrankungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung

Herbstzeit ist oft auch Erkältungszeit. Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung zu Hause bleiben müssen, ist dies für den Betrieb immer ein Problem. Denn der fehlende Arbeitnehmer muss ersetzt werden, Termine müssen koordiniert werden und so mancher Arbeitsgang stockt, da andere Kollegen eventuell wichtige Arbeiten des erkrankten Kollegen übernehmen müssen. Ärgerlich ist es, wenn sich die Kurzerkrankungen einiger Arbeitnehmer häufen.

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