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Minijobs 2017 – kleine Entlastung für kleine Betriebe im U1-Umlageverfahren

Für Betriebe, die am U1-Umlageverfahren teilnehmen, gibt es für Minijobber eine kleine Entlastung ab 1.1.2017. Denn ab Januar 2017 sinkt der Beitragssatz im U1-Umlageverfahren. Die Minijob-Zentrale senkt dann den U1 Beitragssatz von 1,0 % auf 0,9 %. Die Erstattungshöhe im U1-Umlageverfahren der Minijob-Zentrale bleibt unverändert bei 80 %.

Am U1-Umlageverfahren nehmen alle Betriebe teil, die nicht mehr als 30 anrechenbare Arbeitnehmer beschäftigen. Für diese Betriebe gilt ab 2017 der neue verminderte U1-Beitragssatz. Das U1-Umlageverfahren dient dazu kleineren Arbeitgebern einen Teil der Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlungspflicht zu erstatten. Bei der Minijob-Zentrale werden die Arbeitgeberaufwendungen zu 80 % des Bruttolohns bei Krankheit/Entgeltforzahlung erstattet.

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