Zum 1.10.2022 haben sich auch die Kriterien für eine unschädliche Überschreitung der Minijobgrenze geändert. So spielt nun auch die Höhe der Überschreitung eine Rolle bei der Frage, ob ein Überschreiten zulässig ist oder nicht. Überschreitet ein Arbeitnehmer nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise und unvorhersehbar in einzelnen Monaten die Minijobgrenze, hat dies unter Umständen keinen Einfluss auf den Minijobberstatus. Ein Überschreiten der Minijobgrenze ist unschädlich, solange dadurch die Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro (12 x 520 Euro) nicht überschritten wird.
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Minijobber darf 450 Euro überschreiten
Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für einen Minijob, dass das regelmäßige Entgelt monatlich 450 Euro nicht überschreiten darf. Doch ist die Überschreitung unvorhersehbar gelten Sonderregelungen, so dass trotz Überschreiten der Minijobgrenze der Minijobstatus erhalten bleiben kann.
So rechtfertigen Sie das Überschreiten der Minijobgrenze
In einem Minijob kann man regelmäßig bis zu 450 € im Monat verdienen, ohne dass die Minijobgrenze in Gefahr gerät. Doch was passiert, wenn die Minijobgrenze überschritten wird? Vor dieser Frage stehen viele Lohnbüros, wenn sie eine Stundenabrechnung eines Minijobbers erhalten und der Verdienst auf einmal die 450-€-Grenze überschreitet? Ich zeige Ihnen in diesem Artikel ein paar Möglichkeiten auf, wie Sie das Überschreiten der Minijobgrenze rechtfertigen können.
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