Minijobber, die einen neuen Minijob aufnehmen, unterliegen der Rentenversicherungspflicht im Minijob. Das heißt, für die Minijobber ist der volle Rentenversicherungsbeitrag aus dem Minijob zu zahlen.
Minijobber, die einen neuen Minijob aufnehmen, unterliegen der Rentenversicherungspflicht im Minijob. Das heißt, für die Minijobber ist der volle Rentenversicherungsbeitrag aus dem Minijob zu zahlen.