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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber – wann wird sie wirksam?

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber ist möglich. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs), die ab dem 1.1.2013 begonnen haben, gilt die Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Das bedeutet, dass die Minijobber auch selbst Arbeitnehmerbeiträge für den Minijob zur Rentenversicherung von derzeit 3,7 % zahlen müssen (2018: 3,6 %).

Trotz dieser Vorstellung des Gesetzgebers, dass eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Minijobber besteht, arbeiten die meisten Minijobber (rund 85 %) aber rentenversicherungsfrei in dem Minijob. Dies ist für die Minijobber auch problemlos möglich, da der Gesetzgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zulässt.


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Die Voraussetzung für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich, wenn der Arbeitnehmer (Minijobber) seinem Arbeitgeber einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht vorlegt.

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