Arbeitet ein Beamter nebenbei in einem Minijob, so sind einige Besonderheiten bei der Lohnabrechnung zu beachten. Vorteilhaft für den Betrieb ist bei der Beschäftigung von Beamten insbesondere die Einsparung der Krankenversicherungsbeiträge.
Arbeitet ein Beamter nebenbei in einem Minijob, so sind einige Besonderheiten bei der Lohnabrechnung zu beachten. Vorteilhaft für den Betrieb ist bei der Beschäftigung von Beamten insbesondere die Einsparung der Krankenversicherungsbeiträge.