Bereits seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Damit hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, um die Inflationsauswirkungen bei den Arbeitnehmern zu dämpfen.
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Inflationsausgleichprämie von bis zu 3.000 Euro und Minijobs
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro bis Ende 2024 steuerfrei auszahlen. Das gilt auch für geringfügig entlohnt beschäftigte Minijobber.
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