Minijob-Zentrale erhöht U1 Beiträge 2023

Ab 1.1.2023 stiegen für Betriebe, die Minijobber beschäftigen die U1-Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale. Nachdem zum Beginn des Jahres die U1-Beiträge bei der Minijob-Zentrale noch gesenkt worden sind, steigen diese ab 2023 wieder an.

Bei den Minijobs ist für die Arbeitgeber in den letzten Monaten einiges in Bewegung. Nachdem die Minijobgrenze zum 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben worden ist, steigen für viele Minijob-Betriebe die U1 Beiträge.

U1-Beiträge zur Minijob-Zentrale steigen

Denn ab 1.1.2023 erhöht die Minijob-Zentrale die U1-Umlagebeiträge (Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall) auf 1,1 Prozent (von 0,9 Prozent). Damit erhöht sich die Belastung für Arbeitgeber mit Minijobbern ab 2023. Konkret werden hier je 1.000 Euro beitragspflichtiges Entgelt 2,00 Euro höhere U1-Beiträge fällig. Dies dürften viele Betriebe sicher verschmerzen können. Doch macht auch hier sicher die Summe der Beitragserhöhungen ab 2023 einiges aus. Denn auch einige Krankenkassen haben bereits an den Beiträgen zur U1-Umlagekasse gedreht.

U2-Beiträge sinken für Minijobs

Erfreuliche Kunde gibt es hingegen bei den Beiträgen zur U2-Umlagekasse der Minijobber (Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft). Hier sinken die Beiträge auf 0,24 Prozent (von 0,29 Prozent) ab 1.1.2023.

Insolvenzgeldumlage 2023 sinkt

Auch die Insolvenzgeldumlage sinkt 2023 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent. Das gilt auch für Minijobber.

Insgesamt können die Beitragssenkungen in der U2-Umlagekasse und bei der Insolvenzgeldumlage den Anstieg der Lohnnebenkosten für Minijobber aber nicht auffangen, so dass Minijobs 2023 etwas teurer aus Arbeitgebersicht werden.

Beispiel:

Ein Minijobber verdient monatlich 520 Euro.

Arbeitgeberbelastung:

Krankenversicherung

520 Euro x 13 % = 67,60 Euro

Rentenversicherung

450 Euro x 15 % = 78,00 Euro

Pauschsteuer

520 Euro x 2 % = 10,40 Euro

U1-Umlage

520 Euro x 1,1 % = 5,72 Euro

U2-Umlage

520 Euro x 0,24 % = 1,25 Euro

Insolvenzgeldumlage

520 Euro x 0,06 % = 0,31 Euro

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Die Pauschsteuer kann auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Sie wird jedoch oftmals vom Arbeitgeber getragen, daher wird sie hier als Arbeitgeberbelastung mit aufgeführt.

Die Gesamt-Lohnnebenkosten für den Minijobber belaufen sich in diesem Beispiel auf 163,28 Euro, dies sind Gesamtkosten von 683,28 Euro für einen Minijobber.

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