Die Mindestlohn-Kommission hat getagt und als Ergebnis eine Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen. Der Mindestlohn soll in den nächsten beiden Jahren in zwei Stufen steigen.
Der in Teilen der Politik versprochene Mindestlohn von 15 Euro wird dabei jedoch nicht erreicht. Dennoch dürfen sich zahlreiche Arbeitnehmer über eine Erhöhung freuen.
Mit der Anhebung des Mindestlohns ist auch die Minijobgrenze verbunden, die dann für die beiden Jahre ebenfalls angehoben wird. Gleiches gilt für die untere Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (Midijobs).
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat bereits verkündet, dass sie dem Vorschlag der Mindestlohnkommission folgen will und die vorgeschlagene Erhöhung des Mindestlohns per Rechtsverordnung zu übernehmen. Damit dürfte sich zwar die politische Diskussion um die Mindestlohnhöhe weiter um die angestrebten 15 Euro drehen, doch an den Vorschlägen der Mindestlohnkommission dürfte sich nichts mehr ändern. Die neue Mindestlohnverordnung dürfte Ende des Jahres im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet werden.
Mindestlohnerhöhung 2026 und 2027
Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro um 1,08 Euro auf 13,90 Euro. Dies hat die Mindestlohnkommission in ihrer Sitzung vom 27.06.2025 beschlossen. Zum 01.01.2027 steigt der Mindestlohn erneut auf dann 14,60 Euro brutto je Stunde.
Dies entspricht einem Monatsverdienst bei Vollzeitarbeit von rund 2.418,60 Euro in 2026 und 2.540,40 Euro in 2027 (bei 174 Stunden im Monat). Für die Betriebe bedeutet die erneute Anhebung des Mindestlohns eine Erhöhung der Lohnkosten in den kommenden beiden Jahren, da teilweise die Löhne anzupassen sind.
Minijobgrenze steigt 2026
Die Minijobgrenze ist seit 2022 mit der Mindestlohnhöhe verbunden. Steigt der Mindestlohn, so wird auch die Minijobgrenze dynamisch angepasst. Die Minijobgrenze 2026 steigt durch den neuen Mindestlohn auf 602,00 Euro im Monat.
Für 2027 erhöht sich die Minijobgrenze dann auf 633,00 Euro.
Übergangsbereich beginnt später
Mit den neuen Minijobgrenzen erhöht sich auch die untere Entgeltgrenze der Midijobs auf 602,01 Euro bis 2.000 Euro im Jahr 2026 und ab 2027 liegt dann der Übergangsbereich für die Midijobber bei 633,01 Euro bis 2.000 Euro.