Midijob-Formel 2022 – Midijobs 2022

Arbeitnehmer, die knapp über der Minijobgrenze mit ihrem regelmäßigen Entgelt liegen, arbeiten regelmäßig im Übergangsbereich oder auch Midijobbereich. Hier werden die Beiträge zur Sozialversicherung nach einer besonderen Formel berechnet, die sich regelmäßig ändert. Wie lautet also die Midijob-Formel 2022?

Midijob- was ist das?

Für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Entgelt im Übergangsbereich liegt, gilt für die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung eine besondere Berechnungsformel. Dabei wird das tatsächliche Entgelt anhand einer besonderen Berechnungsformel (Midijob-Formel) heruntergerechnet und daraus dann die Sozialversicherungsbeiträge ermittelt. Für die Midijobber bedeutet dies, dass sie im Vergleich zu der herkömmlichen Beitragsberechnung etwas geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Als Midijobber bzw. Arbeitnehmer im Übergangsbereich gelten Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Entgelt monatlich im Übergangsbereich zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro liegt. In Abrechnungsmonaten, in denen das Entgelt höher als 1.300 Euro ist, findet die herkömmliche Beitragsberechnung Anwendung. Liegt der Midijobber einen Monat unterhalb von 450,01 Euro, so gilt eine weitere besondere Berechnungsformel, um die beitragspflichtige Einnahme zu berechnen.

Midijob-Formel 2022

Für das Jahr 2022 gilt (weiterhin) die bislang geltende Midijob-Formel. Das liegt daran, dass sich der Berechnungsfaktor F im Vergleich zum Vorjahr (2021) nicht ändert. Die Folge: Die Midijob-Formel aus dem Jahr 2021 gilt auch für das Jahr 2022.

Der Faktor F beträgt auch für 2022 unverändert 0,7509. Daraus folgt als Midijob-Formel 2022 (vereinfacht):

1,131876 x Arbeitsentgelt – 171,43941

 

Hintergrund: Der Berechnungsfaktor für die Midijobformel berechnet sich aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Sofern sich also ein Beitragssatz zur Sozialversicherung ändert, verändert sich auch die Midijob-Formel. Da es im Jahr 2022 aber keine Beitragssatzänderungen bei den Beitragssätzen geben wird, bleibt auch der Berechnungsfaktor und damit die Midijob-Formel unverändert. Zuletzt wurde der Berechnungsfaktor 2021 geändert.

Wichtig: Die hier beschriebenen Regelungen gelten bis 30.9.2022

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Beitragsberechnung bei Midijobs

Um die Beiträge zur Sozialversicherung für einen Midijobber zu berechnen, ist zunächst eine beitragspflichtige Einnahme zu ermitteln. Diese wird anhand des tatsächlichen Entgelts und der Midijob-Formel ermittelt.

Beispiel Ermittlung beitragspflichtige Einnahme:

Ein Midijobber verdient monatlich 1.000 Euro.

1,131876 x 1.000 Euro – 171,43941 = 960,44 Euro

 

Anschließend wird aus der beitragspflichtigen Einnahme der Gesamtversicherungsbeitrag je Sozialversicherungszweig ermittelt.

Ist der Gesamtbeitrag bekannt, wird von diesem der Arbeitgeberanteil abgezogen und es verbleibt der Arbeitnehmerbeitragsanteil. Zu beachten ist hierbei, dass der Arbeitgeberbeitragsanteil anhand des tatsächlichen Entgelts und dem halben Beitragssatz berechnet wird. Der Arbeitgeberanteil ist somit verhältnismäßig höher als der Arbeitnehmerbeitragsanteil.

Beispiel Beitragsberechnung Rentenversicherung:

Beitragspflichtige Einnahme x Gesamtbeitrag

960,44 Euro x 18,6 % = 178,64 Euro

Arbeitgeberanteil

1.000 Euro x 9,3 % = 93,00 Euro

Arbeitnehmeranteil

178,64 Euro – 93,00 Euro = 85,64 Euro

 

Midijob und Steuern

Grundsätzlich handelt es sich bei den Einnahmen aus einem Midijob um steuerpflichtige Einnahmen (aus dem tatsächlichen Entgelt). Da ein Midijobber jedoch gar nicht so hohe monatliche Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis hat, zahlt der Midijobber oftmals gar keine Steuern. Tatsächlich fallen in den Steuerklassen I bis IV nur im oberen Bereich bei knapp 1.300 Euro Steuern auf den Midijob an.

Anders sieht es bei den Steuerklassen V und VI aus, hier fallen bereits Steuern im unteren Midijobbereich an.

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