Krankmeldung von Minijobbern – AU-Bescheinigung nötig?

Krankmeldung von Minijobbern – AU-Bescheinigung nötig?

Minijob Krankmeldung ist Pflicht

In den Wintermonaten häufen sich die Fragen zur Krankmeldung von Minijobbern. Hier stellt sich vielfach die Frage, ob auch Minijobber eine Krankmeldung benötigen und ob und ab wann ein ärztliches Attest vorzulegen ist.

Krankmeldung von Minijobbern ist Pflicht

Natürlich müssen sich auch Minijobber krankmelden, wenn sie arbeitsunfähig erkranken. Informiert ein Minijobber den Betrieb nicht über eine krankheitsbedingte Abwesenheit, dann können Sie daraus ein unentschuldigtes Fehlen (inklusive Lohnkürzung) ableiten.

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Auch wenn es eigentlich klar für Minijobber sein sollte, dass sie sich beim Betrieb abmelden, wenn sie arbeitsunfähig erkrankten, gibt es hier oft eine etwas abweichende Auffassung bei dem ein oder anderen Minijobber.

Lesetipp: Lohnkürzung bei fehlender Krankmeldung von Minijobbern

Stellen Sie daher unmissverständlich klar, dass eine Krankmeldung von Minijobbern unverzüglich im Betrieb zu folgen hat. Der Minijobber muss sich vor Arbeitsbeginn beim jeweiligen Vorgesetzten wenigstens telefonisch krankmelden. Schließlich muss der Arbeitsablauf gewährleistet sein und unter Umständen eine Vertretung für den Minijobber organisiert werden.

Die unverzügliche Krankmeldung von Minijobbern ist also Pflicht. Das steht letztlich auch im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 Absatz 1 Satz 1 EFZG).

Krankmeldung von Minijobbern und ärztliches Attest

Ob jede Krankmeldung von Minijobbern auch immer ein ärztliches Attest erfordert, ist eine individuelle Regelung in den Arbeitsverträgen. Hier verfahren viele Betriebe wie es die gesetzliche Vorschrift als äußeren Rahmen vorgibt. Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 EFZG muss der Beschäftigte (Minijobber) ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage andauert.

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Ist in den Arbeitsverträgen der Minijobber eine solche Regelung getroffen, dann brauchen die Minijobber kein ärztliches Attest vorlegen, wenn sie bis zu drei Kalendertagen (nicht Arbeitstagen) erkrankt sind. Bei längeren Krankheitszeiträumen von mehr als 3 Kalendertagen ist hingegen ein ärztliches Attest vorzulegen – und zwar unaufgefordert.

Ärztliches Attest ab ersten Krankheitstag bei Krankmeldung von Minijobbern

Abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 5 EFZG besteht aber auch die Möglichkeit bereits vorher die Vorlage eines ärztlichen Attests vom Minijobber zu verlangen (§ 5 Absatz 1 Satz 3 EFZG). Das heißt, Sie können den ärztlichen Nachweis der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch bereits ab dem ersten Krankheitstag von Ihren Minijobbern verlangen, wenn Sie dies per Arbeitsvertrag (oder auch Nachtrag zum Arbeitsvertrag) oder einer betrieblichen Vereinbarung im Vorfeld bereits geregelt haben.

Praxis-Tipp:  Regeln Sie in Ihrem Betrieb, wie die Krankmeldung zu erfolgen hat und ab wann ein ärztliches Attest gefordert wird. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Arbeitstag hat sich in der Praxis als gutes Instrument bewiesen.

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13 Antworten

  1. Karin Pflug sagt:

    Zu welcher Krankenkasse schicke ich den Krankenscheinals Minijobbern wenn ich schon rentner bin.? Zu meiner Hauskrankenkasse oder zur Knappschaft?
    MfG K. Pflug

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Abend,
      das ärztliche Attest (mit Diagnoseschlüssel) muss an Ihre Krankenkasse gesendet werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Marc Wehrstedt

  2. Bögl Lukas sagt:

    Guten Tag,

    wir beschäftigen seit kurzem eine Dame auf 450 €, d.h. 1 festen Tag in der Woche. Die anderen Tage sind bei der Arbeitnehmerin verplant.

    Heute morgen hat Sie uns eine Nachricht geschrieben, das Sie heute nicht kommt da es ihr schon die ganze Nacht nicht gut gegangen ist. Wir meinten Sie soll uns doch bitte für diesen Tag eine Krankmeldung mitbringen.

    Sie meinte Sie muss das erst ab dem 3 Krankheitstag.

    Hat Sie hier recht ? oder kann ich eine Krankmeldung für den fixen Tag verlangen?

    Mfg

    Sebastian

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Abend,
      laut Gesetz muss eine Krankmeldung erst nach drei Tagen eingereicht werden. Sie können aber diese AU-Bescheinigung auch schon ab dem ersten Tag verlangen. Allerdings sollten Sie dies vorher geregelt haben, z.B. im Arbeitsvertrag. Wenn Sie diese Regelung noch nicht getroffen haben, sollten Sie dies schleunigst (für die nächste Krankmeldung) nachholen.
      Ich hoffe dies hilft Ihnen etwas weiter.

      • Kerstin Merzdorf sagt:

        Wenn ich im vorruhestand bin und habe einen Minijob auf 450Euro mus ich bei Krankheit einen Krankenschein vorlegen?vielen Dank Kerstin

        • Marc Wehrstedt sagt:

          Guten Morgen,
          ja, unabhängig vom „Rentnerstatus“ muss der Arbeitgeber eine Krankmeldung haben. Allerdings fordert nicht jeder Betrieb in den ersten drei Krankheitstagen ein ärztliches Attest.

          Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter

  3. Lisa Klein sagt:

    Guten Tag, kann der Antrag auf Erstattung der
    Arbeitgeberaufwendungen
    Krankheit – U 1
    bei Minijobs in Privathaushalten nur mit AU erfolgen oder kann ich meiner Mitarbeiterin den Gang zum Arzt ersparen?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      … da in den ersten drei Tagen nicht zwingend ein ärztliches Attest vom Arbeitgeber verlangt werden muss, sollte es ohne funktionieren.
      Ich weiß von einigen Krankenkassen, dass sie manchmal die AU-Bescheinigungen anfordern…. allerdings war darunter nicht die Minijob-Zentrale..

      ich hoffe dies hilft Ihnen weiter

  4. Alexander Brum sagt:

    Hey
    Ich habe seit etwas mehr als einem Monat einen Nebenjob 2 mal die Woche 4 Stunden pro Tag und bin jetzt an einem von den Tagen krank mit AU-Bescheinigung und sollte eigentlich die 4 Stunden bezahlt bekommen für diesen einen Tag.
    Meine Chefin meint ich muss erst 28 Tage gearbeitet haben also bei 2 Tagen pro Woche mehr als 3 Monate bis ich bei krankheit geld bekomme im Arbeitsvertrag steht nichts davon sie meint das ist gesetzlich geregelt stimmt dies?
    Danke schon mal für die Antwort

  5. Dieter Dölling sagt:

    Hallo,
    Ich habe einen 450 € Job. Arbeite immer Freitags, also nur 1 Tag in der Woche .Muss ich in der Folgewoche also Montags in der Firma anrufen dass ich wieder fit bin ?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Hallo Herr Dölling,
      ein Muss gibt es hier nicht – wenn Sie eine Au-Bescheinigung eingereicht haben, steht dort ja das voraussichtliche AU-Ende. Sofern Sie sich ohne AU-Bescheinigung krankgemeldet haben, sehe ich dort keine Pflicht.
      ABER: Als Arbeitgeber und unter den Kollegen ist es natürlich besser / netter, wenn Sie sich melden, damit die Kollegen planen können. Ohne eine Gesundmeldung von Ihnen, weiß ja im Grunde niemand, ob Sie den nächsten Freitag zur Arbeit kommen und Ersatz beschafft werden muss oder Kollegen ggf. noch zusätzliche Stunden leisten müssen.

      Viele Grüße
      Marc Wehrstedt

  6. Doris sagt:

    Hallo, ich arbeite als Vorarbeiterin bei einer Reinigungsfirma. Ich habe eine Vertretung, die also nur bei bedarf kommt wenn ein Krankenschein kommt oder Urlaub ansteht. Steht dieser Frau auch ein bezahlter Krankenschein zu oder nicht. Ihre 4 Wochen am Stück hat sie schon gearbeitet.

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