Keine neue Minijobgrenze 2020
Entgegen der Ansicht vieler Arbeitgeber und Verbände scheint es aus Sicht der Politik keinen Anlasse für eine Erhöhung der Minijobgrenze ab 2020 zu geben. Bislang ist kein Gesetzentwurf eingebracht worden, der eine Erhöhung der Minijobgrenze 2020 vorsieht. Trotz gegenteiliger Ankündigungen des Wirtschaftsministers in einem Eckpunktepapier wird die Minijobgrenze 2020 aller Voraussicht nach nicht steigen und unverändert bei 450 Euro im Monat verbleiben.
Warum soll die Minijobgrenze 2020 steigen?
Bereits im vergangenen Jahr hat sich die Politik dem Vorschlag der Mindestlohnkommission offen gegenüber gezeigt, den Mindestlohn 2019 und (ausnahmsweise) auch 2020 zu erhöhen. Ab 2020 beträgt der allgemeine Mindeststundenlohn 9,35 Euro brutto.
Die Praxis zeigt, dass dieser Mindestlohn oftmals bei Minijobbern gezahlt wird und die Minijobber und deren Betriebe somit von der Erhöhung betroffen sind. Problematisch kann die Mindestlohnerhöhung insbesondere für die Betriebe werden, deren Minijobber bereits nahe der Minijobgrenze von 450 Euro verdienen. Durch die Erhöhung des Mindestlohns ab 1.1.2020 erhöht sich natürlich auch der Monatsverdienst der Minijobber, wenn die Arbeitszeiten unverändert bleiben. Das wiederum kann dann zum Überschreiten der Minijobgrenze (450 Euro) führen.
Aber genau dort liegt das Problem. Denn viele Minijobber wollen den Status als Minijobber nicht verlieren, da sie dort in aller Regel brutto für netto arbeiten.
Beispiel:
Ein Minijobber arbeitet monatlich 48,5 Stunden zum Mindestlohn.
Im Jahr 2019 verdient er 445,72 Euro monatlich (= 48,5 Stunden x 9,19 Euro). Ab 2020 beträgt der Monatsverdienst bei gleicher Stundenzahl 453,48 Euro (= 48,5 Stunden x 9,35 Euro). Ab 2020 handelt es sich nicht mehr um einen Minijob und der Arbeitnehmer erhält sein Monatsentgelt nicht mehr brutto für netto, sondern muss die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung selbst tragen (als Midijobber).
Mindestlohnerhöhung verringert Arbeitszeit
Seit 2013 gilt die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro monatlich. Seitdem ist viel passiert. Neben der Einführung und Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, ist dieser auch regelmäßig angehoben worden (2015: 8,50 Euro; 2020: 9,35 Euro).
Da die Minijobgrenze starr bei 450 Euro verbleibt, verringert die regelmäßige Erhöhung des Mindestlohns automatisch die Arbeitszeit der Minijobber, so dass diese in den Betrieben immer weniger eingesetzt werden können. Erfreulicherweise (so dachten viele) hat sich der Bundeswirtschaftsminister in seinem Eckpunktepapier im Sommer 2019 diesem Problem angenommen und eine Anhebung der Minijobgrenze auf 500 Euro angekündigt. Mit dieser Erhöhung der Minijobgrenze hätten Minijobber wieder mehr arbeiten können.
Doch im tatsächlichen Gesetzentwurf – mit dem Namen Drittes Bürokratieentlastungsgesetz – ist davon keine Rede mehr. Daher ist leider davon auszugehen, dass es keine Anhebung der Minijobgrenze 2020 geben wird.
Es scheint bald so, als ob die Politik das Problem verkennt. So ist die Zahl der Minijobber zum 30.6.2019 um fast 23.000 Personen niedriger ausgefallen als noch 2018. Derzeit sind noch ca. 6,74 Millionen Minijobber gemeldet.
2 Antworten
Ich arbeite im Reinigungsgewerbe und habe einen festen Arbeitsbereich und dafür eine festgelegte Arbeitszeit.
Bereits 2019 wurde meine Arbeitszeit , bedingt durch die Lohnerhöhung gekürzt, um nicht über die 450€ Grenze zu kommen. Da ich einen festen Arbeitsbereich, habe kommt dass einer Lohnkürzung gleich.
Danke Herr Arbeitsminister. Werde ganz bestimmt bei der nächsten Bundestagswahl an Sie denken.
Guten Tag,
leider trifft dieses Problem einige Minijobber.
Vielleicht ein kleiner Trost: Aktuell ist im Gespräch die Minijobgrenze ab 2021 auf 600 Euro anzuheben. Allerdings sagt das BMAS aktuell noch, dass dies keine Option ist…aber abwarten, ob sich hier in den kommenden Wochen noch etwas tut.
Viele Grüße
Marc Wehrstedt