Darum brauchen Sie eine Bescheinigung der Krankenkasse für Ihre Minijobber

Darum brauchen Sie eine Bescheinigung der Krankenkasse für Ihre Minijobber

Vor einigen Tagen erhielt ich eine Email. Hier fragte mich ein Leser, ob denn für Minijobber auch eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse nötig sei. Schließlich hat ein Minijobber über den Minijob ja keinen Krankenversicherungsschutz und es können dem Betrieb demnach egal sein, ob der Minijobber krankenversichert ist.

Versicherungsbescheinigung muss sein

Es stimmt. Minijobber haben durch die Ausübung eines Minijobs keinen Krankenversicherungsschutz, obwohl der Arbeitgeber monatlich die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % an die Minijob-Zentrale zahlen muss.

Dennoch benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung bzw. einen Versicherungsnachweis der Krankenkasse bzw. der Krankenversicherung des Minijobbers. Denn die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge sind immer dann vom Arbeitgeber zu zahlen, wenn der Minijobber in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist. Hierfür genügt es, wenn der Minijobber im Rahmen einer Familienversicherung über die Eltern oder den Ehepartner versichert ist. Eine eigene Mitgliedschaft (inklusive eigenen Beitragszahlungen) ist hier nicht nötig.

Keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Kann Ihr Minijobber Ihnen jedoch keine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, weil er beispielsweise privat krankenversichert ist (zum Beispiel über Eltern oder Ehegatte), so entfällt die Voraussetzung für die Zahlung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung für diesen Minijobber. Also keine Arbeitgeberbeiträge.

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Das heißt im Klartext: Beschäftigen Sie einen privat krankenversicherten Minijobber, so müssen Sie als Arbeitgeber auch keine pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale zahlen. Das heißt also: Ein privat krankenversicherter Minijobber ist der billigere Minijobber, da keine pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind.


Beispiel:

Ein Minijobber verdient 450 €

Pauschale Beiträge

Krankenversicherung: 450 € x 13 % = 58,50 €

Rentenversicherung: 450 € x 15 % = 67,50 €

Beschäftigen Sie einen privat krankenversicherten Arbeitnehmer, so sparen Sie die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge.


Keine GKV-Versicherung muss belegt werden

Kommen Sie nun aber bitte nicht auf die Idee, Ihre Minijobber als Privatversicherte zu betrachten. Vielmehr sollten Sie in einer Betriebsprüfung nachweisen können, dass kein GKV-Versicherungsschutz vorliegt. Dies funktioniert am einfachsten, wenn Sie für den Minijobber eine Bescheinigung der PKV-Versicherung vorlegen können. Fordern Sie deshalb von Ihren Minijobbern eine entsprechende PKV Bescheinigung an.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen auch die Checkliste (Fragebogen) für Minijobber ans Herz legen. Hier wird nämlich genau diese Frage an den Minijobber gestellt (Seite 2 oben). Kreuzt der Minijobber hier „privat versichert“ an und legt Ihnen eine entsprechende Versicherungsbescheinigung der PKV vor, können Sie entspannt auf die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge verzichten.

 

Berechnungsbeispiel privat krankenversicherte Minijobber

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6 Antworten

  1. […] privat krankenversichert sind (also nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse) oder […]

  2. […] ist die wichtigste Vorrausetzung, dass es ein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt, das eine kostenpflichtige Mitgliedschaft hat. Also ein Kassenmitglied über das die […]

  3. Marvin H. sagt:

    Hallo,

    reicht als Bescheinigung eine Kopie der Versichertenkarte der privaten Krankenversicherung oder muss es ein extra Bestätigungssschreiben der PKV sein?

    Gruß Marvin H.

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Hallo,
      ich würde ein Bestätigungsschreiben vorziehen, da auf den Karten teilweise keine genauen Datumsangaben (Gültigkeitszeiträume) vermerkt sind. Aber besser eine Kopie der Karte als gar keinen Nachweis.

  4. Zeynep Cemre Sandalli sagt:

    Hallo, kann ich mit meiner türkischen privaten Krankenversicherung einen Minijob aufnehmen? Als ich mich an der Uni eingeschrieben habe war ich im Rahmen eines Sozialversicherungsabkommens zwischen Deutschland und der Türkei über meine Mutter versichert. Nachdem sie Deutschland verlassen hat wurde die Versicherung ungültig und ich habe zu einer privaten Krankenkasse in der Türkei gewechselt, die auch die Behandlungskosten in DE übernimmt. Darf ich nun den Arbeitsvertrag unterschreiben?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Tag, für die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag ist es unerheblich.
      Die Einstufung als Minijobber, der bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, muss der Arbeitgeber vornehmen.
      Daher aus Ihrer Sicht kein Problem zu unterschreiben, wenn Ihnen sonst alles bei dem Job zusagt.

      Viel Erfolg
      Marc Wehrstedt

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