Überstunden bei Minijobbern – geht das?

Überstunden bei Minijobbern – geht das?

Überstunden und Minijob

Ob Überstunden bei Minijobbern zulässig sind, ist eine häufige Frage. Die Antwort ist ein klares ja, aber…

Natürlich können Sie auch von Ihren Minijobbern Überstunden abverlangen, wenn dies nötig ist. Allerdings sollten Sie natürlich darauf achten, dass dadurch die 450-€-Grenze nicht überschritten wird.

Spontane Überstunden bei Minijobbern

Der Einsatz Ihrer Minijobber kann eine gute Möglichkeit bieten, in der Urlaubszeit Mehrbelastungen für Ihren Betrieb abzufedern. Dabei sollten Sie aber stets die Minijobgrenze im Auge behalten. Denn ein Überschreiten dieser 450-€-Grenze ist immer ein beliebter Ansatzpunkt für Betriebsprüfer „etwas genauer nachzubohren“ – und das kann teure Folgen haben.

Es gilt für Sie im Lohnbüro geschickt vorzugehen, damit Ihnen keine sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn durch Überstunden bei Minijobbern die 450-€-Grenze überschritten wird.

Es gilt nämlich bei Minijobbern, dass ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Minijobgrenze ohne sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen bleibt. Sie müssen aber darauf achten, dass es sich um „ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten“ handelt.

Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu 3 Monaten anzusehen. Wenn Sie öfter die Minijobgrenze überschreiten, wird es dagegen problematisch (teuer!) mit den Überstunden bei Minijobbern.

Dabei darf die Überschreitung im Grunde von beliebiger Höhe sein. Allerdings sollten Sie hier nicht übertreiben. Ein Überschreiten um den doppelten Verdienst (also 900 €), wird im Regelfall von den Prüfern nicht allzu kritisch betrachtet.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt. Dies ist bei langfristig geplanten Urlauben eher nicht der Fall. Also eine reguläre Urlaubsvertretung durch einen Minijobber sollten Sie daher besser gleich wieder vergessen.

Sie können den Minijobber aber als Ersatz (quasi in Warteschleife) einsetzen, wenn

  • die reguläre Urlaubsvertretung plötzlich erkrankt oder
  • sich kurzfristig etwas am Urlaubs- und/oder Vertretungsplan etwas ändert.

Wichtig: Überstunden bei Minijobbern – gelegentlich und unvorhersehbar

Um Überstunden bei Minijobbern gefahrlos, also trotz Überschreiten der Minijobgrenze, durchzuführen, sollten Sie darauf achten, dass Sie stets ein unvorhersehbares und gelegentliches Ereignis als Grund für die Überschreitung der Minijobgrenze zur Hand haben. In der Praxis bewähren sich hier seit Jahren die AU-Bescheinigungen erkrankter Arbeitnehmer zum Beweis einer Krankheitsvertretung.

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20 Antworten

  1. Reinshagen sagt:

    Sehr geehrter Verfasser zum Mini Job, Zuvetdienst
    Frage bitte:; Krank Meldung des Mitarbeiters muss vorliegen, ok. Aber: Kündigung und Krankmeldung bis zum regulären Austritt. Die eine neue Mitarbeiterin muss auch erst 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten, somit entsteht eine Überbrückungsphase von 4 Wochen von der vorherigen Mitarbeiterin bis die neue anfängt für die bestehende Mitarbeiterin.im Betrieb. Wird die Zahlung in dem Fall uch vom Finanzamt akzeptiert ,denn es gibt für den Job im.Hause nur zwei Personen. Danke für die Rückmeldung. Herzlich chreinshagen

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Abend,

      leider werde ich aus Ihren Ausführungen nicht ganz schlau. Bitte stellen Sie Ihre Frage etwas ausführlicher. Ob das Finanzamt eine Bescheinigung oder Zahlung (an wen?) akzeptiert, sollten Sie bitte direkt mit dem Finanzamt klären.

      Mit freundlichen Grüßen
      Marc Wehrstedt

  2. Henning Husmann sagt:

    Hallo
    Darf der Chef bei einen 450 Euro Job die Hälfte der Überstunden abziehen?
    MfG Henning Husmann

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Hallo,
      es kommt natürlich darauf an, ob es eine Regelung im Arbeitsvertrag dazu gibt (pauschale Überstunden) – allerdings würde ich dies bei einem Minijob nahezu ausschließen.
      Grundsätzlich sind Arbeitsstunden auch zu bezahlen.

      Ich hoffe dies hilft weiter…

  3. Marion Mohamed sagt:

    Hallo, ich 6 Monate von Juli 2016 bis Dezember in einer Restaurantküche auf 450 Euro Basis gearbeitet, wenn ich richtig liege sind oder waren zu der Zeit 50 Stunden im Monat erlaubt. Doch 50 Stunden hatte ich teilweise in der Woche. Meine Frage an meinen damaligen Chef lautete: Wie er mit angefallenen Überstunden verfährt. Seine Antwort : Ich könne die Stunden abessen oder abbummeln, absehen kann er mich nicht zu zwingen und zum Abbummeln hatte er keine Vertretung für mich. Das Ende vom Lied , ich gekündigt bin zum Zoll mit meinen Unterlagen und Stundenzetteln. 2 mal bin ich verhört worden vom Zoll . Es gab auch eine Untersuchung des Restaurants mit dem Ergebnis, das dem Betreiber (es sind 2) nichts nach zu weisen wäre. Bis Dato habe ich meine Überstunden ( 150 ) nicht bekommen. Es ist eine Frechheit, das die damit durchgekommen sind.

  4. Becker sagt:

    Guten Tag,

    ich habe mehrere Kollegen auf 450€-Basis, die regelmäßig Überstunden anhäufen die nicht vermeidbar sind.

    Gibt es rechtliche Möglichkeiten diese Stunden anders zu vergüten, zb. durch einen mit Stunden verrechenten Warenkauf in der Firma/dem Unternehmen?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Abend,
      rechtlich zulässig fällt mir da leider nicht viel ein….
      aber: die Kollegen dürften einfach nicht so viele Stunden arbeiten !!!

    • Brigitte Barth sagt:

      Kann mein Arbeitgeber mir verweigern, meine 30 Überstunden anzufeuern bzw. gibt es einen Richtwert, in welcher Zeit sie abgefeiert werden sollten?
      Grüße
      B.

      • Marc Wehrstedt sagt:

        …das kann im Arbeitsvertrag geregelt sein (oder Tarifvertrag, wenn es einen gibt)…
        Viele Grüße
        Marc Wehrstedt

  5. Paul Rösch sagt:

    Hallo
    fahre in der Nacht und habe zu meiner Rente einen Mini-Vertrag von nicht mehr als 450.- EURO bis jetzt seit Juli aber bereits 300 Überstunden. Kann ich ab jetzt jeden Monat nur 30 Stunden fahren und dabei 17 Stunden im Monat von den Gutstunden hernehmen ?
    Danke H.R.

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Abend,
      wenn Sie weiterhin 450 Euro im Monat erhalten können Sie innerhalb eines Jahres ab Beschäftigungsbeginn die Überstunden abbummeln. Allerdings dürfen dann am Ende des Jahreszeitraums keine Überstunden mehr vorhanden sein. Ob dies bei Ihrem Stundenlohn möglich ist vermag ich hier leider nicht zu sagen. Hierzu sollte der Arbeitgeber den Steuerberater kontaktieren und alles weitere klären.

      Mit freundlichen Grüßen
      Marc Wehrstedt

  6. Carmen Kottlenga sagt:

    Hallo Marc, habe 22jahre in einer Firma gearbeitet und nie gefehlt, meinen Urlaub immer bekommen wenn es mal eine Vertretung gab! Nach 22 Jahren habe ich wegen eines festjob fristgerecht gekündigt hatte noch alten Urlaub offen vom Jahr davor konnte ihn ja nicht nehmen weil keine Vertretung und die 30tage von dem JAHRnoch voll offen. Habe mein Geld dafuer beim gehen der Firma nicht erhalten trotz ich 2mal per Einschreiben geschrieben haben, sie haben bis heute nicht reagiert schon 2jahre jetzt her reagieren auch nicht beim Schreiben vom Anwalt, Bin doch im Recht, steht mir doch zu

  7. R. Niemann sagt:

    Guten Abend,
    ich beziehe eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Eintrittsalter 63 Jahre und 5 Monate). Ich habe einen 450,00 EURO Minijob. Festgelegt sind 30 Stunden pro Monat. Ist es ein Problem (Renten- bzw. Sozialversicherung), wenn ich in einem Monat z. B. 34 Stunden arbeite und im nächsten Monat dann nur 26 Stunden, wenn der Verdienst bei konstant 450,00 EURO im Monat bleibt (höchstens 5.400,00 EURO jährlich)?
    Lt. Auskunft des Lohnbüros darf das nicht sein wegen Rentenbezug.
    Vielen Dank für Ihre Auskunft!

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Abend,
      wenn Sie eine Arbeitszeitvereinbarung haben, die auf ein verstetigtes Entgelt (z.B. 450 Euro) und ein Arbeitszeitkonto (zum Ausgleich von Mehr- und Minderstunden), dann sind schwankende Einsatzzeiten aus meiner Sicht kein Problem.

      • Stefan Greiffenberger sagt:

        Sehr geehrter Herr Wehrstedt,

        wie ist am besten zu verfahren, wenn ein Minijobber zum 31.12.2018 kündigt, er aber noch Urlaubstage und schon so viele (unvorhergesehene) Überstunden aufgebaut hat, daß ihm selbst bei sofortigem Arbeitsstopp noch mehr als die 450 € für den Dezember zustehen.
        Wäre eine „Heilung“ die gemeinsame Vereinbarung, daß das Minijobverhältnis so lange läuft, bis über 450€-Monatszahlungen der „Berg“ abgebaut ist. Oder kann/darf/muß der Arbeitgeber in diesem Fall im Dezember mehr abrechnen (mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen)?

        • Marc Wehrstedt sagt:

          Guten Abend,

          wenn Sie eine Arbeitszeitvereinbarung (Arbeitszeitkonto) mit einer verstetigten (festen) Vergütung für den Arbeitnehmer haben, dann könnten Sie die Überstunden im Rahmen des Minijob-Verhältnisses im Dezember (aus meiner Sicht) abgelten.
          Sofern dies nicht der FAll ist, hört sich Ihr Vorschlag „interessant“ an. Hierzu sollten Sie jedoch noch ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater führen.
          Vielleicht können Sie den Arbeitnehmer ja doch über den 31.12 hinaus beschäftigen, so dass er seine Überstunden abbummeln kann 😉

  8. Martin M. sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema Überstunden-Auszahlung und Minijob.
    Für meinen Minijob wurde eine feste monatlichen Stundenzahl vereinbart (7h pro Woche // 30,34h pro Monat). Ebenso ein fester Lohn, der bei 322€ liegt.

    Nun sind in den letzten Monaten Überstunden entstanden, die ich mir gerne auszahlen lassen würde.
    Allerdings argumentiert die Lohnabteilung, dass ich davon absehen und die Stunden stattdessen besser durch Freizeit abfeiern sollte. Weil angeblich die ausgezahlten Überstunden voll versteuert werden und es sich deshalb für mich nicht lohnen würde.

    Meine Frage:
    werden ausgezahlte Überstunden bei Minijobs wirklich voll versteuert?
    Obwohl ich monatlich bei 322€ Lohn liege, also im Jahr bei 3864€ – also auch deutlich unter den 5400€ Höchstgrenze bleibe?
    Oder fällt keine Versteuerung an, solange ich die 5400€ pro Jahr nicht überschreite?

    Vielen Dank!

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Tag,

      die Argumentation der Lohnabteilung kann ich nicht nachvollziehen.
      Wenn Sie im Minijob zu 2 % Pauschsteuer versteuert werden, gilt dies auch für die Überstunden im Minijob.

  9. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Überstunden bei Minijobbern. Meine Nichte hat Probleme mit ihrer Gehaltsverrechnung, da sie ungewollt Überstunden geleistet hat. Gut zu wissen, dass Überstunden im Normalfall kein Problem darstellen, solange man einen Grund nennen kann.

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