Midijob ist Nebenjob
Wenn der Nebenjob ein Midijob ist
Wenn der Nebenjob ein Midijob ist
Viele Betriebe werden mit dem Wunsch von Aushilfen konfrontiert, dass die Aushilfen gern als geringfügig entlohnt Beschäftigte tätig sin wollen. Aber welche Voraussetzungen gelten dafür. Was muss der Betrieb dabei beachten?
Entgegen der Ansicht vieler Arbeitgeber und Verbände scheint es aus Sicht der Politik keinen Anlasse für eine Erhöhung der Minijobgrenze ab 2020 zu geben. Bislang ist kein Gesetzentwurf eingebracht worden, der eine Erhöhung der Minijobgrenze 2020 vorsieht. Trotz gegenteiliger Ankündigungen des Wirtschaftsministers in einem Eckpunktepapier wird die Minijobgrenze 2020 aller Voraussicht nach nicht steigen und…
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Bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen bei Krankheit sollten Sie beachten, dass die Steuerfreiheit im Krankheitsfall nicht mehr gegeben ist.
Viele Minijobber üben den Minijob als Nebenjob aus. Das heißt, der Minijob ist ein Zubrot zur Hauptbeschäftigung. Nach aktuellen Zahlen arbeiten rund 3,1 Millionen Erwerbstätige in einem weiteren Job. Oft genug ist dies ein Minijob. Was ist hierbei aber beispielsweise zu beachten, wenn der Minijobber im Hauptjob krankgeschrieben ist?
Arbeitet ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat, so ist trotzdem die monatliche Minijobgrenze von 450 Euro maßgebend. Es erfolgt keine Kürzung der monatlichen Minijobgrenze, nur weil der Minijobber keinen vollen Monat gearbeitet hat bzw. beschäftigt war.
Minijobs und Midijobs werden im täglichen Sprachgebrauch oft durcheinander gebracht. Die ähnliche Schreib- und Sprachweise sorgen hier oft für Verwirrung. Doch schaut man sich diese Beschäftigungsarten genauer an, so sind deutliche Unterschiede auszumachen. Diese Unterschiede sollten Sie im Lohnbüro kennen, wenn es um die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen geht.
Die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro ist derzeit in der Diskussion. Durch den stetigen Anstieg des Mindestlohns verringert sich nämlich jährlich die Anzahl der Arbeitsstunden für die Minijobber. Das soll nun geändert werden.
Minijobber haben auch Urlaubsansprüche. In aller Regel sollen diese Urlaubsansprüche natürlich in Form des Erholungsurlaubs genommen werden. Doch wie ist zu verfahren, wenn ein Minijobber sein Arbeitsverhältnis beendet und durch die Auszahlung der Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze im Austrittsmonat überschritten wird?