Ab 1.5.2023 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wurde angehoben und für allgemeinverbindlich erklärt. Die nun vereinbarte Anhebung wirkt 2023 und 2024.
Ab 1.5.2023 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wurde angehoben und für allgemeinverbindlich erklärt. Die nun vereinbarte Anhebung wirkt 2023 und 2024.