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Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern ausschließen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind auf den aktuellen Minijob bei Ihnen oftmals anzurechnen. Leider wird diese Prüfpflicht des Arbeitgebers in vielen Unternehmen nicht so richtig ernst genommen. Schließlich handelt es sich ja nur um Minijobber. Dennoch sollten Sie bei der Einstellung eines Minijobbers unbedingt darauf achten, ob weitere Beschäftigungen bei Minijobbern zu berücksichtigen sind.

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