Für einen Fahrtkostenzuschuss darf keine pauschale Lohnsteuer erhoben werden, wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden.
Für einen Fahrtkostenzuschuss darf keine pauschale Lohnsteuer erhoben werden, wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden.