Nachdem der Bundesrat am 27.11.2020 dem Beschäftigungssicherungsgesetz zugestimmt hat, ist klar, dass die Insolvenzgeldumlage 2021 steigt. Ab 1.1.2021 beträgt sie 0,12 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.
Nachdem der Bundesrat am 27.11.2020 dem Beschäftigungssicherungsgesetz zugestimmt hat, ist klar, dass die Insolvenzgeldumlage 2021 steigt. Ab 1.1.2021 beträgt sie 0,12 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.