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Minijob von Studenten in der Lohnabrechnung

Ein Minijob von Studenten wirft vielfach Fragen im Lohnbüro auf. Es geht also darum, ob es Besonderheiten gibt, die Sie im Lohnbüro beachten sollten.

Übt ein Student eine Beschäftigung aus, so sollten Sie zunächst einmal schauen, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung, also einen Minijob oder eine kurzfristige Aushilfstätigkeit, handelt. Ist dies der Fall, so gelten die „herkömmlichen Regelungen“ für die Beschäftigung von Geringfügigen.

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