Müssen Sie Überstunden auszahlen?

Müssen Sie Überstunden auszahlen?

Auszahlung Überstunden Minijob

Ob Sie Überstunden auszahlen müssen, hängt von einigen Faktoren ab. Grundsätzlich müssen Sie aber natürlich auch für Minijobber Überstunden auszahlen.

Überstunden auszahlen – gibt es ein Gesetz?

Bei dem Thema Auszahlung von Überstunden kommt regelmäßig die Frage nach einer gesetzlichen Grundlage. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber, als auch für Minijobber. Es herrscht offensichtlich eine große Unsicherheit in diesem Bereich.

Eigentlich ist es aber ganz einfach. Leistet ein Arbeitnehmer mehr Arbeit als vereinbart (Überstunden), dann sind diese zu vergüten (§ 612 BGB). Im Gesetz ist dies natürlich etwas schwammiger formuliert. Hier wird davon gesprochen, dass eine Vergütung stillschweigend als vereinbart gilt, wenn für die (Arbeits)Leistung regelmäßig eine Vergütung zu erwarten ist. Das bedeutet letztlich im Klartext, dass Sie die Überstunden Ihrer Minijobber (gesetzlich vorgeschrieben) vergüten müssen.

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Überstunden auszahlen – Arbeitsvertrag ist oft interessant

Sie sollten aber unbedingt auch einen Blick in die Arbeitsverträge werfen. In vielen Arbeitsverträgen finden Sie nämlich Formulierungen, wonach die Überstunden mit der normalen Vergütung abgegolten sind oder andere Regelungen wie mit den Überstunden zu verfahren ist. Auch Tarifverträge – sofern es eine Tarifbindung gibt – sind hier oft mit Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit bestückt. Also schauen Sie hier unbedingt nach!

Überstunden auszahlen – nur Bares ist Wahres?

Die Formulierung „Überstunden auszahlen“ löst bei vielen reflexartig den Gedanken Auszahlung in Geld aus. Doch genauer betrachtet gibt es für eine Vergütung auch andere Möglichkeiten. In vielen Betrieben wird statt der finanziellen Vergütung von Überstunden ein Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden angeboten. Dies läuft regelmäßig über ein Arbeitszeitkonto und die Arbeitnehmer können sich durch Überstunden ein Zeitguthaben erarbeiten, welches in Phasen mit geringerem Arbeitsvolumen abgeschmolzen (abgebaut) werden kann. Hier erfolgt dann die Überstundenvergütung nicht in Geld, sondern über einen Freizeitausgleich.

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Überstunden auszahlen – Überstunden sind anzuordnen

Bei der Vergütung von Überstunden müssen Sie übrigens nicht jede Stunde, die ein Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat vergüten. Nur die Überstunden, die vom Betrieb angeordnet, gebilligt bzw. geduldet worden sind, um die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zählen als vergütungspflichtige Überstunden. Freiwillige Mehrarbeiten des Minijobbers sind daher im Grunde nicht vergütungspflichtig.

Allerdings sollten Sie bei der Vergütung von Überstunden auch immer auf die betrieblichen Umstände Rücksicht nehmen. Also darauf, wie Sie die Vergütung der Überstunden bislang gelöst haben. Die Auszahlung von Überstunden ist nämlich ein ganz sensibles Thema bei vielen Mitarbeitern, so dass Sie mit einer falschen Vorgehensweise für ordentlich Unmut sorgen können.

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