Minijobs – Arbeitgeberkosten 2023

Minijobs – Arbeitgeberkosten 2023

Arbeitgeberbelastung 2023

Minijobs sind nach wie vor eine beliebte Beschäftigungsform. Gerade für viele Arbeitnehmer ist der Minijob ein echter Gewinnbringer, weil hier brutto für netto gearbeitet werden kann. Denn zahlreiche Arbeitnehmer n unter den höhen Sozialversicherungsbeiträgen bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Belastung bei Minijobs für Arbeitnehmer 2023 sehr gering

Minijobs bieten zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer. So können die Arbeitszeiten oft flexibel gestaltet werden und der Verdienst ist meist auch in Ordnung, da bei Minijobbern regelmäßig keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anfallen.

Beispiel:

Ein Minijobber hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und verdient monatlich 520 Euro. Die Pauschsteuer von 2 Prozent trägt der Arbeitgeber.

Der Minijobber hat bei einem Bruttoverdienst von 520 Euro keine Abzüge und erhält somit auch 520 Euro netto.

 

Arbeitgeberbelastung bei Minijobs ist hoch

Anders sieht es hingegen bei der Arbeitgeberbelastung der Minijobber aus. Hier hat der Arbeitgeber regelmäßig sehr hohe Abgaben (pauschale Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung) zu leisten.

So kostet der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Minijobbern 13 Prozent vom beitragspflichtigen Entgelt. Der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung ist noch höher, dieser schlägt sogar mit 15 Prozent zu Buche, ohne dass hierfür besondere Leistungen von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung erbracht werden.

Zusätzlich fallen für den Großteil der Minijobs noch pauschale Steuern in Form der 2-prozentigen Pauschsteuer für den Arbeitgeber an. Somit belaufen sich die Kosten für pauschale Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie pauschale Steuerabgaben auf rund 30 Prozent.

Bei einem Minijob mit 520 Euro Bruttoentgelt fallen somit zusätzlich 156 Euro für den Arbeitgeber an. Die Arbeitgeberbelastung bei einem Minijobber beläuft sich somit hier auf 676 Euro für den Minijobber.

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Damit ist die Beschäftigung von Minijobbern für Arbeitgeber ein recht teures Unterfangen. Keine andere Beschäftigungsart hat solch hohe Lohnnebenkosten durch die Sozialversicherung. Als Arbeitgeber sollte daher prüft werden, ob der ein oder andere Minijobber vielleicht doch als Midijobber beschäftigt werden sollte.

Auch der Midijobber (Arbeitnehmer im Übergangsbereich) kostet ähnlich viel Lohnnebenkosten – allerdings hat der Midijobber vollen Sozialversicherungsschutz. Der Minijobber muss hingegen anderweitig für einen Krankenversicherungsschutz sorgen. ABER: Viele Arbeitnehmer wollen einen Minijob (ca rund 7 Millionen Minijobber gibt es). Denn aufgrund der derzeit sinkenden Realeinkommen, ist jeder zusätzlich Euro bei den Haushalten willkommen.

Arbeitgeberbelastung 2023 und Umlagebeiträge

Neben den pauschalen Beiträgen und der pauschalen Steuer sind auch für Minijobber die Beiträge zu den Ausgleichskassen U1 und U2 sowie zur Insolvenzgeldumlage zu zahlen. 2023 sind die Kosten dafür leicht gestiegen. So erhöhte sich der U1-Beitrag zur Minijob-ZentraleMinijob-Zentrale erhöht U1 Beiträge 2023 (leicht) und der Beitrag zur Insolvenzgeldumlage  (sehr leicht) im Vergleich zum Vorjahr.

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