Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone

Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone

Gleitzone verhilft zu Versicherungsschutz

Ein Minijob ist versicherungsfrei, doch einige Arbeitnehmer benötigen einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz. Durch den Minijob kommt es aber zu keiner eigenen Krankenversicherung. Die Lösung kann der Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone sein.

Gleitzone – was ist das

Bei der Gleitzone handelt es sich um den Entgeltbereich zwischen 450,01 € und 850 € im Monat. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Entgelt in diesem Gleitzonenbereich sind, gelten nicht mehr als Minijobber, sondern sind voll versicherungspflichtig. Das bedeutet auch, dass sie dem vollen Krankenversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Für Minijobber, die nur einen Minijob ausüben und keine eigene Krankenversicherung (mehr) haben, kann der Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone eine gute Möglichkeit sein, um in den Genuss der gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen.


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Dabei ist der Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone zudem noch relativ günstig, da der Arbeitnehmer nicht den halben Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss, sondern die Beiträge aus einem verminderten Entgelt (beitragspflichtige Einnahme) zu zahlen sind.

Berechnungsbeispiel für die Gleitzonenberechnung

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Gleitzone

Für den Arbeitgeber kann zudem eine Gleitzonenbeschäftigung in einigen Fällen sogar eine günstigere Alternative als ein Minijob sein. Schließlich belaufen sich die Arbeitgeberkosten neben dem Lohn auf knapp 30 Prozent bei einem Minijob. Bei einer Gleitzonenbeschäftigung sind hingegen „nur“ 20 Prozent Lohnnebenkosten zu zahlen.

Es muss allerdings auch erwähnt werden, dass der Lohn selbst bei einem Gleitzonen-Arbeitnehmer regelmäßig zwischen 450,01 € und 850,00 € im Monat liegen muss. Die Lohnkosten somit höher als bei einem Minijob sind, da im Minijob ja nur ein regelmäßiges Entgelt von 450 € monatlich anfallen darf.

Dennoch kann sich eine Gleitzonenbeschäftigung durchaus für beide Seiten lohnen. Für den Arbeitnehmer wird in vielen Fällen der günstige Krankenversicherungsschutz und restliche Sozialversicherungsschutz ein ausschlaggebendes Kriterium sein.

Aber auch für den Arbeitgeber kann dies eine sinnvolle Variante der Beschäftigung sein. Denn innerhalb der Gleitzone besteht nicht mehr die Gefahr des Überschreitens der Minijobgrenze und auch die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten entfällt in vielen Fällen. Zudem kann der Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone auch eine echte Bindungsmaßnahme eines Mitarbeiters sein.

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Gleitzone im Nebenjob – ist das sinnvoll?

 

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2 Antworten

  1. […] Krankenversicherung (Krankenkasse Zusatzbeitrag 1 %) […]

  2. […] Dies kann für viele Arbeitnehmer ein wichtiges Kriterium sein, sich für eine Gleitzonenbeschäftigung zu entscheiden, anstatt eines (versicherungsfreien) Minijobs. Denn im Minijob gibt es keinen Krankenversicherungsschutz. […]

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