Kategorie: Kurzfristigkeit

Sozialversicherungsmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Sozialversicherungsmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Auch für kurzfristige Aushilfen sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstatten. Denn auch für die kurzfristigen Aushilfen gelten im Grunde dieselben Meldespielregel wie für die übrigen Arbeitnehmer. Jedenfalls fast – denn es sind auch ein paar Besonderheiten zu beachten.

kurzfristigen Job und Minijob gleichzeitig ausüben

Kurzfristigen Job und Minijob gleichzeitig ausüben

Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob es möglich ist, einen kurzfristigen Aushilfsjob und einen Minijob zeitgleich auszuüben. Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte sich der Betrieb dabei um ein paar Details vom Beschäftigten bemühen, um diese Konstellation auch sicher umzusetzen.

Unterscheidung Minijob und kurzfristiger Job

Unterscheidung zwischen Minijob und kurzfristigem Job

In der Lohnabrechnung und insbesondere der versicherungsrechtlichen Beurteilung, fallen immer wieder die Begriffe Minijob, kurzfristiger Job, Aushilfsjob oder geringfügige Beschäftigungen. Hier lesen Sie welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es gibt und was die Unterschiede zwischen Minijob und kurzfristigem Job sind.

Schulabgänger als kurzfristige Aushilfe beschäftigen

Schulabgänger als kurzfristige Aushilfe beschäftigen

Die Beschäftigung von Schulabgängern als kurzfristige Aushilfen ist gang und gäbe. Allerdings sollten Betriebe bei Schulabgängern in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis genau hinsehen. Denn bei Schulabgängern kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeschlossen sein.

Entscheidungshilfe Ferienjobs

Ferienjob: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – eine Entscheidungshilfe

In den Sommermonaten stehen wieder viele Betriebe vor der Frage, wie sie die Urlaubszeit der Arbeitnehmer überbrücken. Vielfach werden dafür Ferienjobber in den Betrieben beschäftigt, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen. Doch wie sollen diese Ferienjobber beschäftigt werden? Im Minijob oder in einer kurzfristigen Beschäftigung. Der folgende Artikel dient als Entscheidungshilfe beim Ferienjob.

Kurzfristigkitsgrenzen 2020

Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 werden ausgeweitet

Die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ist beschlossene Sache. Die Kurzfristigkeitsgrenzen werden von bislang 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstage auf nun 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage ausgeweitet. Damit kommt die Politik der Forderung der Landwirtschaft nach, die für die Ernte dringend Erntehelfer bedarf.

Entgeltfortzahlung bei kurzfristigen Aushilfen

Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfen erhalten im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Allerdings sind Sie im Lohnbüro hier gefordert. Denn unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die kurzfristigen Aushilfen keinen Lohn fortgezahlten. Dann heißt es, keine Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen.

Pauschalversteuerung Steuern kurzfristige Aushilfen

Steuerentlastung 2020 auch für kurzfristige Aushilfen

Steuerentlastung ab 2020 auch für kurzfristige Aushilfen mit ELStAM

Lohnsteuerpauschalierung 25 %

Für kurzfristig Beschäftigte sollen die Pauschalierungsgrenzen 2020 steigen

Neue Lohngrenzen für die pauschale Lohnsteuer bei kurzfristigen Aushilfen. Die Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung kurzfristiger Aushilfen sind 2020 endlich angepasst worden.

Unterscheidung Minijob und kurzfristiger Job

Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen

Im Lohnbüro können Sie kurzfristige Aushilfen nicht nur nach der individuellen Steuerklasse abrechnen. Sie haben vielmehr auch die Möglichkeit die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen zu nutzen. Dafür sind aber einige Bedingungen zu erfüllen, die Sie in einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch nachweisen müssen. Fraglich ist auch, ob die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen überhaupt sinnvoll ist.

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