Muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für ein Arbeitsverhältnis mit Minijobbern geschlossen werden? Vielfach werden Minijobber beschäftigt, mit denen keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Doch ist das überhaupt zulässig?
Muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für ein Arbeitsverhältnis mit Minijobbern geschlossen werden? Vielfach werden Minijobber beschäftigt, mit denen keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Doch ist das überhaupt zulässig?