Unbezahlter Urlaub im Minijob ist möglich
Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Doch ist dieser Urlaubsanspruch bereits verbraucht, bleibt auch dem Minijobber nur die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Doch ist dieser Urlaubsanspruch bereits verbraucht, bleibt auch dem Minijobber nur die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Arbeitslose im Minijob sind eine besondere Spezies in der Lohnabrechnung – oder besser gesagt in punkto Personalführung.
Für kurzfristige Aushilfen besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. Doch ist die pauschale Lohnsteuer nicht immer die günstigste Möglichkeit. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Diese Frage stellen sich viele Minijobber, wenn sie neben einem bestehenden Minijob einen weiteren Minijob ausüben möchten. Die Antwort ist – wie so oft – mit einem „ja, aber…“ verbunden. Es kommt natürlich auf die Einzelheiten an. Wichtig bei den folgenden Ausführungen: Es darf kein versicherungspflichtiger Hauptjob ausgeübt werden.…
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Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung einsetzen – das ist in vielen Betrieben in den Ferien eine gute Möglichkeit um die Urlaubsvertretung zu organisieren. Doch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Ferienjobber gilt es auf ein paar Dinge zu achten.
Minijob und Steuer ist eine oft gestellte Frage, wenn es um die kleinen Beschäftigungsverhältnisse geht. Oft wird hier eine pauschale Steuer in Höhe von 2 % genutzt, die aber nicht immer die beste Lösung ist.
Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind zu dokumentieren, um bei einer Betriebsprüfung seine Nachweispflichten zu erfüllen.
Der Maifeiertag 2019 – auch Tag der Arbeit – wartet in der Lohnabrechnung mit besonders hohen steuerfreien Zuschlägen auf, wenn ein Arbeitnehmer am Maifeiertag beruflich tätig wird.
Zuschläge im Minijob können unter Umständen beitragspflichtig zur Sozialversicherung sein und wenn es ganz schlecht läuft, gefährden die SFN-Zuschläge sogar den Minijobberstatus.
SFN-Zuschläge sind auch für Minijobber zu zahlen. Im Grunde sind dabei kaum Besonderheiten zu beachten, da die steuerfreien Lohnextras bei der Beurteilung eines Minijobs kaum Relevanz haben. Dennoch gibt es aber ein paar Fallkonstellationen, die Sie kennen sollten, da in diesen Fällen der Minijobstatus gefährdet ist.