Schlagwort: Nebenjob

Arbeitszeit:

Überstunden im Minijob – Arbeitszeit aufzeichnen

Überstunden im Minijob gibt es natürlich immer wieder. Gerade Minijobber werden gern flexibel eingesetzt, um Arbeitsengpässe abzufangen. Da diese Engpässe in der betrieblichen Praxis nur bedingt planbar sind. Kommt es auch zu Überstunden im Minijob. Diese Überstunden müssen Sie dann natürlich auch aufzeichnen.

Minijob und Nebentätigkeit

Nebentätigkeit im Minijob kann untersagt werden

Eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig. Somit kann der Neben-Minijob, den einige Ihrer Minijobber nebenberuflich ausüben, grundsätzlich nicht durch den Hauptarbeitgeber untersagt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Unterlassung verlangen, wenn die berechtigten Interessen des (Haupt)Arbeitgebers beeinträchtigt werden.

Wechsel Arbeitgeber Minijob

Minijob und Arbeitgeberwechsel – Überschreiten der Minijobgrenze?

Endet oder beginnt ein Minijob im laufenden Kalendermonat, so muss keine anteilige Minijobgrenze gebildet werden, wenn der Minijob länger als einen Monat andauert. Doch was gilt bei Minijob und Arbeitgeberwechsel, wenn es dadurch zum Überschreiten der Minijobgrenze kommt?

Jobticket auch im Minijob

Jobticket für Minijobber steuerfrei möglich

Ab 2019 ist das Jobticket für Minijobber wieder steuerfrei als Lohnextra möglich. Als Jobticket werden die Fahrtkarten für den öffentlichen Nahverkehr bezeichnet, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise für den Arbeitnehmer übernimmt. Dank einer aktuellen Steueränderung können diese Jobtickets nun wieder steuerfrei – auch an Minijobber – gezahlt werden.

Ehegatte im Minijob

Ehegatte im Minijob – Arbeitsvertrag muss Fremdvergleich standhalten

Ehegatten zu beschäftigen ist möglich – auch im Minijob. Allerdings sollten dabei ein paar Besonderheiten beachtet werden.

Minijobgrenze: Überschreiten ist möglich

Überschreiten der Minijobgrenze dreimal möglich

Grundsätzlich sind Minijobs versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Entgelt die Minijobgrenze von 450 Euro nicht überschreitet. Ein Überschreiten der Minijobgrenze ist jedoch bis zu dreimal möglich, ohne dass der Minijobstatus verloren geht.

Minijobs 2019

Minijob 2019 – Berechnungsbeispiel

Im Minijob 2019 bleibt in der Lohnabrechnung fast alles unverändert. Es gibt bei den Minijobber für das Jahr 2019 keine Änderungen, so dass sich die Lohnabrechnung und die damit verbundenen Steuer- und Beitragsberechnungen im Grunde im Vergleich zum Jahr 2018 nicht ändern.

Arbeitgeberbelsatung Minijob

Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019

Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2019 unverändert im Vergleich zu 2018. Das dürfte die Arbeitgeber freuen, denn für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer steigen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 liegt unverändert bei maximal 31,2 Prozent.

Meldungen Sofortmeldungen

Sofortmeldepflicht gilt auch für Minijobber

Die Sofortmeldepflicht soll helfen, Schwarzarbeit einzudämmen. Das gilt insbesondere für einige Branchen, in denen bereits vor einigen Jahren die Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung eingeführt wurde. In diesen Branchen wird verlangt, dass Arbeitnehmer bereits zum Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. Dies sind die sogenannten Sofortmeldungen.

Entgeltfortzahlung Höhe

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.

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