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Urlaub ist zusammenhängend zu nehmen

Nehmen Arbeitnehmer Urlaub, wirkt sich das meist auch auf dem Betrieb aus. Das gilt besonders immer dann, wenn die Urlaubsansprüche mehrerer Arbeitnehmer koordiniert werden müssen. Meist nehmen die Mitarbeiter ihre Urlaubstage mehrere Wochen am Stück. Aber auch die Aufteilung in kürzere Urlaubszeiten kann Aufwand verursachen. Hier gilt es rechtzeitig zu planen, um die Arbeitsabläufe sicher zu stellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte hier nun in einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer seinen vollen Urlaub auf halbe Urlaubstage aufteilen wollte (Urteil vom 6.3.2019; Az: 4 Sa 73/18).

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