5 häufige Irrtümer zu Minijobs
Obwohl in nahezu jedem Betrieb ein Minijobber arbeitet, sind zahlreiche Irrtümer über diese weitverbreitete Beschäftigungsart verbreitet. Daher ist es an der Zeit diese aufzuklären.
Obwohl in nahezu jedem Betrieb ein Minijobber arbeitet, sind zahlreiche Irrtümer über diese weitverbreitete Beschäftigungsart verbreitet. Daher ist es an der Zeit diese aufzuklären.
Beim Austritt eines Minijobbers ist eine Abmeldung zur Sozialversicherung fristgerecht an die Minijob-Zentrale zu senden.
Auch im Minijob kann Mutterschaftsgeld gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ob dies jedoch der Fall ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Ein Minijob und Mutterschaftsgeld ist daher grundsätzlich möglich, aber wann ist dies auch tatsächlich der Fall?
Die vorgezogene Altersrente ist für viele Arbeitnehmer ein lang herbeigesehntes Ziel. Sobald die Möglichkeit besteht, dem Arbeitsleben den Rücken zu kehren, nutzen viele Arbeitnehmer diese Chance. Doch viele Altersrentner üben neben der Altersrente noch einen Minijob aus. Was gilt es dabei zu beachten?
Arbeitnehmer, die mit ihrem Entgelt im Midijobbereich liegen, müssen grundsätzlich auch Steuern zahlen. Doch tatsächlich entfällt für die meisten Midijobber die Steuerzahlung aufgrund entsprechend hoher Freibeträge.
Jährlich sind neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung auch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung aus der Lohnsoftware zu versenden.
Zum 16. Februar ist stets der Lohnnachweis für das abgelaufene Kalenderjahr an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Problematisch ist hierbei oft die Ermittlung der Arbeitsstunden, die sich ebenfalls im Lohnnachweis befinden müssen. Der Vollarbeiterrichtwert kann hier als sinnvolle Pauschale auch für die Minijobber genutzt werden.
Im Gebäudereinigerhandwerk gilt ein Mindestlohn für die beschäftigten Arbeitnehmer.
Im Februar 2021 sind die Lohnnachweise an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Die Lohnnachweise enthalten die meldepflichtigen Entgelte zur Unfallversicherung für die im vergangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen. Auch diese sind im Lohnnachweis zu melden.
Geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer sind in dem Minijob rentenversicherungspflichtig. Daher ist grundsätzlich nein Eigenanteil des Minijobbers zur Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings kann sich der Minijobber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.