Minijobs: Mindestlohn 2021 steigt

Minijobs: Mindestlohn 2021 steigt

Minijobs Mindestlohn 2021

Der Mindestlohn 2021 steigt. Dies hat direkte Auswirkungen auf viele Minijobber. Daher sollten Sie bereits jetzt wachsam sein. Die Mindestlohnkommission hat sich bereits im Sommer 2020 auf einen höheren Mindestlohn 2021 geeinigt. Neu ist allerdings, dass die Mindestlohnkommission gleich zwei Erhöhungen für den Mindestlohn 2021 verkündet hat. (Update 19.11.2020: Die 3. Mindestlohnverordnung wurde am 9.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt ab 1.1.2021 in Kraft).

Mindestlohn 2021 steigt mehrfach

Ursprünglich war bei Einführung des Mindestlohns in Deutschland vorgesehen den Mindestlohn alle zwei Jahre neu zu bestimmen. Diese zweijährige Anhebung hat in den ersten Jahren auch funktioniert. Seit 2019 hat sich dieser Erhöhungs-Zeitraum jedoch verkürzt, da es sowohl eine Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2019 gab, aber auch eine weitere Erhöhung zum 1.1.2020. Ab 1.1.2021 verkürzen sich die Intervalle nun noch einmal, so dass es bis Ende 2022 insgesamt vier Mindestlohnerhöhungen geben wird.

Für alle Minijob-Arbeitgeber heißt es daher wachsam sein. Denn eine Erhöhung des Mindestlohns hat für Minijob-Arbeitgeber meist eine Reduzierung der Stundenzahl der Minijobber zur Folge.

Minijobs und Mindestlohn 2021 steigt zweimal

Für das Jahr 2021 sind zwei Erhöhungen zum 1.1.2021 und 1.7.2021 vorgesehen. So soll der seit 1.1.2020 geltende Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde ab

  • 1.2021 auf 9,50 Euro (+ 0,15 Euro) steigen und
  • 7.2021 auf 9,60 Euro (+ 0,10 Euro) steigen.

Der Mindestlohn spielt bei dem Großteil der Vollzeitbeschäftigten regelmäßig keine Rolle, so dass von der Mindestlohnerhöhung in aller Regel Minijobber und Teilzeitkräfte betroffen sind.

Es gilt daher für die Betriebe zu prüfen, ob es Minijobber gibt, die ab 1.1.2021 den dann gültigen Mindeststundenlohn unterschreiten. Sollte dies der Fall sein, so sind für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 mindestens 9,50 Euro je Stunde zu zahlen und von Juli bis Dezember 2021 dann 9,60 Euro.

Beispiel:

Ein Minijobber erhält derzeit einen Stundenlohn von 9,35 Euro je Stunde. Er arbeitet 40 Stunden im Monat.

Im Jahr 2020 beträgt der Monatsverdienst bei 40 Stunden 374 Euro (= 9,35 Euro x 40 Stunden). Dieser Verdienst steigt ab Januar 2021 auf 380 Euro (= 9,50 Euro x 40 Stunden) und auf 384 Euro (= 9,60 Euro x 40 Stunden) ab Juli 2021.

Werbung:

DATALINE Lohnsoftware – jetzt testen

Mindestlohn steigt auch 2022 mehrfach

Neben der Erhöhung des Mindestlohns 2021 hat die Mindestlohnkommission auch den Mindestlohn für das Jahr 2022 bestimmt. Auch hier soll der Mindestlohn in zwei Stufen steigen. Vorgesehen ist eine Anhebung ab

  • 1.2022 auf 9,82 Euro und
  • 7.2022 auf 10,45 Euro.

 

Mindestlohn 2021 steigt – Arbeitsstunden der Minijobber sinken

Interessant sind die Auswirkungen auf die Minijobber. Denn hier hat der Mindestlohn Einfluss auf die Arbeitszeit. Durch die Minijobgrenze von 450 Euro monatlich, ist der Mindestlohn ein limitierender Faktor, der die Stundenzahl begrenzt. Durch die Mindestlohnerhöhungen werden die Arbeitszeiten der Minijobber daher eingeschränkt. Im Jahr 2020 kann ein Minijobber monatlich 48 Stunden arbeiten (48,12 Std. = 450 Euro : 9,35 Euro)

  • Januar 2021 bis Juni 2021: 47 Stunden (= 47,36 Stunden = 450 Euro : 9,50 Euro)
  • Juli 2021 bis Dezember 2021: 46 Stunden (= 46,875 Stunden = 450 Euro : 9,60 Euro)

Für Betriebe mit Minijobbern gilt es somit für das Jahr 2021 wachsam zu sein. Denn die Arbeitsstunden der Minijobber reduzieren sich von 48 möglichen Arbeitsstunden im Monat auf nur noch 46 Stunden ab Juli 2022. Es gilt also, diese „gesetzliche Arbeitszeitreduzierung“ rechtzeitig einzuplanen.

Bitte um Feedback Minijobs und Mindestlohn 2021

An dieser Stelle möchte ich Sie bitte die Kommentarfunktion zu nutzen, wenn Sie unmittelbar von der Mindestlohnerhöhung betroffen sind und ab 2021 die Arbeitsstunden der Minijobber reduzieren müssen. Gern möchte ich auch wissen, wie Sie die fehlenden Arbeitsstunden kompensieren – vielleicht durch die Einstellung weiterer Minijobber oder durch Verdichtung der Arbeit (also mehr Arbeitsleistung in den verbleibenden Stunden?).

Mindestlohn Gebäudereiniger-Handwerk 2021

Mindestlohn Dachdeckerhandwerk

Hinweis: Haben Sie Fragen oder Anregungen zu einzelnen Textpassagen, nutzen Sie gern die Kommentarfunktion unten.

Newsletter-Anmeldung

Der Minijob-Newsletter informiert Sie über neue Beiträge und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Minijobs.

Sie erhalten den Newsletter mit aktuellen Tipps und Tricks zum Thema Minijobs in regelmäßigen Abständen.

 

3 Antworten

  1. Oberhauser sagt:

    Ich weiß, dass viele meinen, dass eine Erhöhung des Mindestlohnes noch mehr Menschen in einem Minijob den Zutritt zu einem SV-pflichtigen Job erschwert. Wir reden bei dieser Thematik von Entlohnung für Tätigkeiten, die wirklich keinerlei Qualifizierung erfordern, also echte Hilfsarbeiten und nicht von Arbeitgebern, die evtl. eine SV-pflichtige Vollzeitarbeitskraft durch 3 Minijobber ersetzen… Bei uns sind das Rentner, die sich etwas hinzuverdienen, sei es durch Rasenmähen oder Reparaturarbeiten. Es wäre daher großartig, wenn die Minijobber auch volle 450,– € (oder was auch immer als neue Obergrenze beschlossen wird) verdienen können, also dass die 450 durch den Stundensatz volle Stunden ergibt… und nicht wie aktuell möglich max. 48 Stunden = 448,80. Ich weiß, das klingt alles nach Kleinigkeit und Erbsenzählerei, aber eine runde Summe ist eine runde Summe.

    Die Anpassung der Steuerfreigrenze nach oben muss dann natürlich erfolgen – sonst hat weder der Minijobber, noch der Arbeitgeber etwas davon.

    Und: Da ein Minijob arbeitgeberseitig mit 30% pauschalbesteuert wird und auch nach aktueller Gesetzeslage einem SV-pflichtigen Teilzeitarbeitsverhältnis in fast allen Punkten gleichgestellt ist, darf ein Minijobber auch bei Krankengeld und KuG nicht benachteiligt werden.

  2. Karsten Gutknecht sagt:

    Guten Tag ich bin EU Rentner und habe knapp 500euro Rente verdine 450 dazu komme grad auf etwas über 900 Euro, davon muß ich alles selber zahlen bekom kein Cent vom Amt da ich ja zuviel habe. Ich verstehe nicht warum die 450euro Grenze nicht erhöht wird, grade wir als Rentner würden davon profitieren aber ein Herr arbeitsminister Heil oder wie er heißt sagt nein. Hartz IV alles wird erhöht 100euro steuerfreier zuverdinst was wir nicht haben verstehe ich alles nicht. Nur von Rente und Sozialamt kann ich nicht leben bei allen Abzügen bleiben mir etwas über 200 euro. Das ist sehr traurig für diesen Deutschland. Liebe Grüße Karsten G.xxxx

  3. Langer sagt:

    Ich schließe mich Karsten Gutknecht an. Ich bin auch EU-Rentnerin mit Mini-Rente. Damit lassen sich nicht die Lebenskosten bezahlen. Lohnerhöhung ist für mich ein MinusGeschäft. Dann muss ich zwar weniger Stunden arbeiten und bekomme aber rechnerisch am Ende es Monats keine 450 Euro.
    Lieber arbeite ich mehr Stunden und habe das volle Gehalt.
    Ich bin für eine Erhöhung der Minijob-Grenze auf 600 Euro.

Schreibe einen Kommentar zu Oberhauser Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner