Minijob – Vorteile für Arbeitnehmer
Der Minijob gilt vielfach als Rentnerjob, Hausfrauen-Job oder Schülerjob. Doch tatsächlich erfreuen sich die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse zunehmender Beliebtheit auch bei anderen Personengruppen. Denn ein Minijob kann auch als Nebenverdienst für ein schönes Gehaltsplus sorgen.
Minijob – Voraussetzungen
Als Minijob gelten geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass es sich nur um einen Minijob handelt, wenn das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 Euro im Monat beträgt. Liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt über dieser Schwelle (Minijobgrenze), handelt es sich nicht mehr um einen Minijob und damit entfallen auch einige Vorteile.
Für den beschäftigten Arbeitnehmer in einem Minijob dürfte die Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung der größte Vorteil sein. Durch die Beitragsfreiheit spart der Beschäftigte im Vergleich zu einem voll beitragspflichtigen Job rund 20 % Sozialabgaben.
Aber auch steuerlich bietet der Minijob Vorteile. Denn bei Minijobbern kann eine 2-prozentige Pauschsteuer genutzt werden, die meist vom Arbeitgeber getragen wird, so dass die Einnahmen aus dem Minijob ohne Steuerbelastung beim Minijobber ankommen. Der Minijobber kann in einem Minijob problemlos abgabenfrei verdienen und erhält so brutto für netto.
Minijob – Vorteile für Arbeitnehmer – Befreiung Rentenversicherung
Damit der Minijobber abgabenfrei verdienen kann, kann er sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen. Nutzt er diese Möglichkeit nicht, so arbeitet er rentenversicherungspflichtig im Minijob und muss derzeit 3,6 % Rentenversicherungsbeiträge zahlen (2020).
Ob die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sinnvoll ist, sollte stets im Einzelfall entschieden werden. Die Entscheidung sollte der Arbeitnehmer dabei unter Berücksichtigung seiner Rentenansprüche treffen. Nähere Auskünfte dazu erhält der Minijobber bei der zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle seines Rentenversicherungsträgers.
Minijob als Nebenjob ist möglich
Die guten Nettoverdienstmöglichkeiten im Minijob lassen natürlich viele Arbeitnehmer hellhörig werden. Daher stellt sich die Frage, ob es möglich ist, neben einer regulären Vollzeitbeschäftigung noch zusätzlich einen Minijob auszuüben. Dies ist klar mit ja zu beantworten. Es ist problemlos möglich einen Minijob im Nebenjob (neben einer weiteren Beschäftigung auszuüben. Hierbei gilt, dass neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ein Minijob im Nebenjob anrechnungsfrei ausgeübt werden kann. Erst für den zweiten Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung sind weitere Besonderheiten (und Abgaben) zu berücksichtigen.
2 Antworten
Sehr informativer Blog. Vieles wusste ich noch gar nicht, zum Glück habe ich mich hier belesen. Gerade die Vorteile sind nicht schlecht. Viele Leute müssen aber leider ein Minijob annehmen, weil die meisten Vollzeitarbeiter einfach zu wenig Lohn bekommen.
LG Hans
Vielen Dank für die lobenden Worte – wenn es Fragen zu einem Themenbereich gibt, bin ich für Thementipps stets dankbar