Dienstfahrrad auch für Minijobber?
Seit 2019 sind Dienstfahrräder, die einem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, steuerfrei gestellt. Doch gilt das auch für Minijobber und falls ja, was gilt es dabei zu beachten?
Seit 2019 sind Dienstfahrräder, die einem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, steuerfrei gestellt. Doch gilt das auch für Minijobber und falls ja, was gilt es dabei zu beachten?
Viele Betriebe werden mit dem Wunsch von Aushilfen konfrontiert, dass die Aushilfen gern als geringfügig entlohnt Beschäftigte tätig sin wollen. Aber welche Voraussetzungen gelten dafür. Was muss der Betrieb dabei beachten?
Entgegen der Ansicht vieler Arbeitgeber und Verbände scheint es aus Sicht der Politik keinen Anlasse für eine Erhöhung der Minijobgrenze ab 2020 zu geben. Bislang ist kein Gesetzentwurf eingebracht worden, der eine Erhöhung der Minijobgrenze 2020 vorsieht. Trotz gegenteiliger Ankündigungen des Wirtschaftsministers in einem Eckpunktepapier wird die Minijobgrenze 2020 aller Voraussicht nach nicht steigen und…
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Arbeitet ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat, so ist trotzdem die monatliche Minijobgrenze von 450 Euro maßgebend. Es erfolgt keine Kürzung der monatlichen Minijobgrenze, nur weil der Minijobber keinen vollen Monat gearbeitet hat bzw. beschäftigt war.
Beträgt das regelmäßige Entgelt eines Arbeitnehmers monatlich nicht mehr als 450 Euro, dann handelt es sich grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Doch es ist durchaus möglich, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um grundsätzlich versicherungsfreie Beschäftigungen handelt. Konkret sind die Minijobber versicherungsfrei…
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Minijobs und Midijobs werden im täglichen Sprachgebrauch oft durcheinander gebracht. Die ähnliche Schreib- und Sprachweise sorgen hier oft für Verwirrung. Doch schaut man sich diese Beschäftigungsarten genauer an, so sind deutliche Unterschiede auszumachen. Diese Unterschiede sollten Sie im Lohnbüro kennen, wenn es um die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen geht.
Die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro ist derzeit in der Diskussion. Durch den stetigen Anstieg des Mindestlohns verringert sich nämlich jährlich die Anzahl der Arbeitsstunden für die Minijobber. Das soll nun geändert werden.
Arbeitslose im Minijob sind eine besondere Spezies in der Lohnabrechnung – oder besser gesagt in punkto Personalführung.
Unterliegt die Entgelthöhe eines Minijobbers erheblichen Entgeltschwankungen, dann kann dies zum Verlust des Minijobber-Status führen. Das gilt auch, wenn das Jahresarbeitsentgelt insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro beträgt.
Ab 1.7.2019 wird die Gleitzone zum Übergangsbereich. Aber nicht nur der Name für die Midijobs ändert sich, sondern auch der Personenkreis der Midijobber wird wesentlich größer. Denn neben dem Namen ändert sich auch der Entgeltbereich für die Midijobber auf 1.300 Euro monatlich. Damit sind ziemlich weitreichende Änderungen im Lohnbüro ab Juli 2019 zu berücksichtigen.