Kategorie: Minijob

Unterscheidung Minijob und kurzfristiger Job

Unterscheidung zwischen Minijob und kurzfristigem Job

In der Lohnabrechnung und insbesondere der versicherungsrechtlichen Beurteilung, fallen immer wieder die Begriffe Minijob, kurzfristiger Job, Aushilfsjob oder geringfügige Beschäftigungen. Hier lesen Sie welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es gibt und was die Unterschiede zwischen Minijob und kurzfristigem Job sind.

Minijob Vorteile für Arbeitnehmer

Minijob – Vorteile für Arbeitnehmer

Der Minijob gilt vielfach als Rentnerjob, Hausfrauen-Job oder Schülerjob. Doch tatsächlich erfreuen sich die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse zunehmender Beliebtheit auch bei anderen Personengruppen. Denn ein Minijob kann auch als Nebenverdienst für ein schönes Gehaltsplus sorgen.

Minijob und Einmalzahlung

Minijob und Einmalzahlung

Auch für Minijobber ist es möglich Einmalzahlungen zu gewähren. Teilweise ist der Betrieb sogar verpflichtet aufgrund einer vertraglichen (tarifvertraglichen) Regelung eine Einmalzahlung für die Minijobber zu zahlen. Lesen Sie hier, worauf Sie im Zusammenspiel von Minijob und Einmalzahlung achten sollten.

450-Euro-Job und Steuern

450-Euro-Job und Steuern

Auf die Einkünfte aus einem 450-Euro-Job sind Steuern zu zahlen. Allerdings gibt es hier eine Pauschalierungsmöglichkeit der Steuern auf einen 450-Euro-Job. Letztlich gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Minijob zu besteuern Welche Variante für den einzelnen Minijobber sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Mehrere Minijobs nebeneinander

In mehreren Minijobs nebeneinander arbeiten ist möglich

Es ist möglich, dass Minijobber in mehreren Minijobs nebeneinander arbeiten. Voraussetzung für diese Konstellation ist, dass die beiden Minijobs insgesamt nicht die Minijobgrenze überschreiten.

Entscheidungshilfe Ferienjobs

Ferienjob: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – eine Entscheidungshilfe

Was ist besser als Ferienjob – Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – eine Entscheidungshilfe

Überschreiten der Minijobgrenze

Überschreiten der Minijobgrenze während Corona-Krise – Risiken und Grenzen

Im Zuge der Corona-Krise sind die Grenzen der kurzfristigen Aushilfsbeschäftigungen und die Möglichkeit zum gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten der Minijobgrenze ausgeweitet. Die Minijobgrenze kann vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 bis zu fünf Mal überschritten werden, wenn unvorhersehbare Gründe vorliegen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Ansonsten kann dies zum Verlust der…
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Minijob und Kurzarbeitergeld

Minijob neben Kurzarbeitergeld

Viele Betriebe sind von Kurzarbeit betroffen. Dies bedeutet für die Arbeitnehmer, dass sie ihren Lohn nur teilweise ausgezahlt bekommen und den anderen Teil in Form von Kurzarbeitergeld. Doch was bedeutet diese Konstellation für den Minijob, wenn der Minijobber in seinem Hauptjob Kurzarbeitergeld bezieht?

Feiertagslohn für MInijobber

Feiertagslohn für Minijobber

Feiertagslohn erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt. Daher gilt, dass es Feiertagslohn immer dann gibt, wenn die Arbeit wegen des Feiertags ausfällt. Dies gilt im Grunde auch für Minijobber. Es sind aber auch einige Besonderheiten zu beachten

Reinigungskräfte dürfen Überschreiten

Reinigungskräfte dürfen Minijobgrenze überschreiten

Nach Informationen der Minijob-Zentrale ist bei Reinigungskräften in einem Minijob ein unvorhersehbares Überschreiten auch anzunehmen, wenn der Reinigungsaufwand aufgrund der Corona-Pandemie höher ist als bisher. Damit können auch Reinigungskräfte die Minijobgrenze bis zu fünf Mal innerhalb eines Zeitjahres überschreiten, wenn Mehrarbeit aufgrund der höheren Reinigungsfrequenz gegeben ist.

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