Ferienjob: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – eine Entscheidungshilfe
Was ist besser als Ferienjob – Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – eine Entscheidungshilfe
Was ist besser als Ferienjob – Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – eine Entscheidungshilfe
Die Corona-Krise hält nicht nur Einschränkungen bereit. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung können Sie 2020 Ferienjobber länger als kurzfristige Aushilfen beschäftigen. Die Kurzfristigkeitsgrenzen sind im Jahr 2020 nämlich ausgeweitet worden. Ferienjobber können als kurzfristige Aushilfen 2020 bis zu fünf Monate beschäftigt werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung einsetzen – das ist in vielen Betrieben in den Ferien eine gute Möglichkeit um die Urlaubsvertretung zu organisieren. Doch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Ferienjobber gilt es auf ein paar Dinge zu achten.
Die Frage, ob ein Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausgeübt werden können, wird mir immer wieder gestellt. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Doch auf ein paar Punkte sollten Sie im Lohnbüro natürlich dennoch achten, um nicht doch in eine Betriebsprüfungsfalle zu tappen.
Im Sommer stellen sich wieder viele Lohnabrechner die Frage, wie sie Schüleraushilfen richtig befristen können. Eigentlich ganz einfach. Denn auch Schüleraushilfen können kurzfristige Aushilfen und damit sozialabgabenfrei sein. Somit gelten die Regelungen zur Kurzfristigkeit. Mit ein paar kleinen Kniffen gelingt es Schüleraushilfen richtig zu befristen.
Die Pausenregelungen für Minijobber unterliegen keinen Besonderheiten. Auch für Minijobber gelten dieselben Pausenregelungen wie für Ihre übrigen Arbeitnehmer. Doch was verbirgt sich hinter den Pausenregelungen und was sind das überhaupt für Regelungen?
Neben der Befristung nach einem festen Datum besteht für kurzfristige Aushilfen auch die Möglichkeit nach der Eigenart der Beschäftigung zu befristen. Doch was bedeutet es überhaupt, wenn Sie eine kurzfristige Beschäftigung nach der Eigenart der Beschäftigung befristen?
Die Frage kommt immer wieder: was ist eine kurzfristige Beschäftigung? Handelt es sich hier um einen Minijob oder ist eine Aushilfstätigkeit immer eine kurzfristige Beschäftigung?
Minijob und Urlaub – das schließt sich nicht aus. Vielmehr sollten Sie im Betrieb darauf achten, dass es auch in den Arbeitsverträgen mit den Minijobbern einen Passus zur Urlaubsregelung gibt. Ansonsten kann es nämlich unangenehme Folgen geben.