SFN-Zuschläge bei Krankheit im Minijob
Bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen bei Krankheit sollten Sie beachten, dass die Steuerfreiheit im Krankheitsfall nicht mehr gegeben ist.
Bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen bei Krankheit sollten Sie beachten, dass die Steuerfreiheit im Krankheitsfall nicht mehr gegeben ist.
Viele Minijobber üben den Minijob als Nebenjob aus. Das heißt, der Minijob ist ein Zubrot zur Hauptbeschäftigung. Nach aktuellen Zahlen arbeiten rund 3,1 Millionen Erwerbstätige in einem weiteren Job. Oft genug ist dies ein Minijob. Was ist hierbei aber beispielsweise zu beachten, wenn der Minijobber im Hauptjob krankgeschrieben ist?
Arbeitet ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat, so ist trotzdem die monatliche Minijobgrenze von 450 Euro maßgebend. Es erfolgt keine Kürzung der monatlichen Minijobgrenze, nur weil der Minijobber keinen vollen Monat gearbeitet hat bzw. beschäftigt war.
Beträgt das regelmäßige Entgelt eines Arbeitnehmers monatlich nicht mehr als 450 Euro, dann handelt es sich grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Doch es ist durchaus möglich, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um grundsätzlich versicherungsfreie Beschäftigungen handelt. Konkret sind die Minijobber versicherungsfrei…
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Minijobs und Midijobs werden im täglichen Sprachgebrauch oft durcheinander gebracht. Die ähnliche Schreib- und Sprachweise sorgen hier oft für Verwirrung. Doch schaut man sich diese Beschäftigungsarten genauer an, so sind deutliche Unterschiede auszumachen. Diese Unterschiede sollten Sie im Lohnbüro kennen, wenn es um die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen geht.
Die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro ist derzeit in der Diskussion. Durch den stetigen Anstieg des Mindestlohns verringert sich nämlich jährlich die Anzahl der Arbeitsstunden für die Minijobber. Das soll nun geändert werden.
Minijobber haben auch Urlaubsansprüche. In aller Regel sollen diese Urlaubsansprüche natürlich in Form des Erholungsurlaubs genommen werden. Doch wie ist zu verfahren, wenn ein Minijobber sein Arbeitsverhältnis beendet und durch die Auszahlung der Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze im Austrittsmonat überschritten wird?
Ob ein Minijobber selbstständig oder angestellt arbeitet, kann der Betrieb oft schwer beurteilen. Hier hilft das Statusfeststellungsverfahren oft weiter.
Altersvollrentner können auch als Minijobber arbeiten. Aber wie sieht es mit der Rentenversicherungspflicht aus?