Achtung: Neue Regelungen bei Studentenjobs 2017

Achtung: Neue Regelungen bei Studentenjobs 2017

Schülerjobs

Schon bereits Ende 2016 haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger neue Regelungen bei Studentenjobs 2017 (still und heimlich) beschlossen. Hier geht es in einem neuen Rundschreiben insbesondere darum, dass unbefristete Studentenjobs mit mehr als 20 Stunden je Woche ab 2017 quasi nicht mehr sozialversicherungsfrei sind.

Die Sozialversicherungsträger haben mit dem neuen Rundschreiben vom 23.11.2016 vereinbart, dass unbefristete Studentenbeschäftigungen mit mehr als 20 Stunden die Woche zukünftig voll sozialversicherungspflichtig sind. Für diese Jobs ist das Werkstudentenprivilegs de facto abgeschafft.

Werkstudentenprivileg 2017 neu geregelt – Neue Regelungen bei Studentenjobs 2017

Das Werkstudentenprivileg kann daher von Ihnen im Betrieb nur noch genutzt werden, wenn es sich um Studentenjobs 2017 handelt, die nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt werden oder wenn die Studentenjobs zwar mehr als 20 Wochenstunden umfassen, dann aber auf maximal 26 Wochen im Jahr befristet sind.

Achten Sie daher unbedingt bei ihren Studentenjobs ab 2017 darauf, dass sie keine unbefristeten Studentenjobs ausschreiben, wenn die 20 Stunden Wochen Grenze überschritten wird.

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Bedenken Sie bei den Studentenjobs bitte auch, dass bei den Studentenjobs 2017 die Sonderregelung, dass die 20 Stunden-Grenze überschritten werden darf, wenn die Arbeiten überwiegend in den Abend und Nachtstunden stattfinden, sich auch geändert haben.

Letztlich bleibt festzustellen, dass die Sozialversicherungsträger die Möglichkeiten bei Studentenjobs 2017 erheblich eingeschränkt haben. Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs, kommt ab 2017 nicht mehr in so vielen Fällen in Betracht. Vielmehr sind hier enge Grenzen gesetzt, die in den nächsten Betriebsprüfungen sicher ein Thema sein werden.

Fazit: Mit diesen neue Regelungen bei Studentenjobs 2017 werden viele Betriebe kalt erwischt, wenn es um die Uhr Beurteilung von Studenten geht. Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Studentenjobs 2017 hinsichtlich der Befristung und der Wochen-Arbeitsstunden. Sicher ist sicher!

Artikeltipp: Kein Kurzarbeitergeld für Werkstudenten

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6 Antworten

  1. […] Anmerkung: Beim Überschreiten der 20-Stundengrenze haben die Sozialversicherungsträger ab 2017 eine wesentlich strengere Sichtweise, sodass die „kursiven“ Ausführungen nur noch für Zeiträume bis 31.12.2016 gelten. Die Neuerungen seit 2017 zu den Studentenjobs finden Sie hier. […]

  2. Johannes Bremer sagt:

    Guten Tag,

    kann ich als Student auch während der Semesterzeit mehr als 20 Stunden pro Woche als Werkstudent arbeiten wenn ich vorübergehend keine Lehrveranstaltungen belege und das Beschäftigungsverhältnis auf drei bis vier Monate begrenzt ist?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Tag,
      wenn Sie innerhalb der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden je Woche arbeiten, können Sie in den Semesterferien für maximal 26 Wochen auf eine Wochenstundenzahl von mehr als 20 Stunden erhöhen.

      Viele Grüße
      Marc Wehrstedt

  3. […] sind für Arbeitgeber und Student enorm. Denn wenn die Voraussetzungen der Werkstudenten-Regelung vorliehen, ist der Student versicherungsfrei zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und […]

  4. Bgr sagt:

    Hallo,

    kann ich als Werkstudent >20h/Woche (max. 35h) arbeiten und gleichzeitig einen geringfügigen Nebenjob (<450€) ausüben? Ich habe innerhalb der Monate, in denen dies der Fall ist, keine Vorlesungen und dies dem Arbeitgeber auch schriftlich von der Hochschule bestätigen lassen.

    Besten Dank vorab.

    Viele Grüße

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Tag,

      wenn das Studium weiterhin im Vordergrund steht sollte dies kein Problem sein. Ihr Arbeitgeber sollte aber prüfen, ob die „26 Wochengrenze“ eingehalten wird.
      Am Besten er lässt Ihren Fall von der Krankenkasse prüfen.

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