Keine Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen
Jahresmeldungen entfallen für kurzfristig Beschäftigte oftmals
Jahresmeldungen entfallen für kurzfristig Beschäftigte oftmals
Mindestlohnerhöhungen können zur Überschreitung der Minijobgrenze führen.
Zahlen Sie den Lohn pünktlich, denn eine verspätete Lohnzahlung kann Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Zahlen Sie den Lohn verspätet, kann auch ein Minijobber von Ihnen Schadenersatz verlangen.
Vor einigen Tagen erhielt ich eine Email. Hier fragte mich ein Leser, ob denn für Minijobber auch eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse nötig sei. Schließlich hat ein Minijobber über den Minijob ja keinen Krankenversicherungsschutz und es können dem Betrieb demnach egal sein, ob der Minijobber krankenversichert ist. Versicherungsbescheinigung muss sein Es stimmt. Minijobber haben durch die…
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Die vom Arbeitgeber allein getragene Insolvenzgeldumlage sinkt 2017 auf 0,09 % des grundsätzlich rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Damit vergünstigen sich die Lohnnebenkosten für Ihre Minijobber im Jahr 2017 um 0,03 % von 0,12 %. Arbeitgeber muss Insolvenzgeldumlage zahlen Bereits seit 2009 müssen Sie als Betrieb die Insolvenzgeldumlage im Rahmen der monatlichen Beitragszahlung überweisen. Sie ist Teil des Beitragsnachweises…
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Für Betriebe, die am U1-Umlageverfahren teilnehmen, gibt es für Minijobber eine kleine Entlastung ab 1.1.2017. Denn ab Januar 2017 sinkt der Beitragssatz im U1-Umlageverfahren. Die Minijob-Zentrale senkt dann den U1 Beitragssatz von 1,0 % auf 0,9 %. Die Erstattungshöhe im U1-Umlageverfahren der Minijob-Zentrale bleibt unverändert bei 80 %. Am U1-Umlageverfahren nehmen alle Betriebe teil, die…
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Flexirente Vorteilen für Minijobber
Zum Jahresende haben viele Lohnbüros ein Problem mit Ihren Minijobbern. Denn oftmals kommt es gerade zum Jahresende zu einem Überschreiten der Minijobgrenze. Dann ist guter Rat teuer, denn der Minijobber will einerseits seinen Minijobberstatus nicht aufgeben, andererseits brauchen Sie im Betrieb jede helfende Hand. Welche Möglichkeiten haben Sie also, wenn Sie die Minijobgrenze überschreiten, ohne…
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Mittlerweile steht fest, dass sowohl der Beitragssatz zur Rentenversicherung als auch die Mindestbemessungsgrundlage für Ihre rentenversicherungspflichtigen Minijobber im Jahr 2017 unverändert bleiben. Damit gelten für Ihre rentenversicherungspflichtigen Minijobber die gleichen Rahmenbedingungen in puncto Arbeitgeberkosten wie bereits im Jahr 2016. Auch die weiteren Arbeitgeberabgaben für Ihre Minijobber bleiben 2017 unverändert. Das bedeutet, Sie zahlen für Minijobber, die…
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