Krankenversicherungsschutz kurzfristige Aushilfen

Krankenversicherung von kurzfristigen Aushilfen

Eine kurzfristige Beschäftigung sorgt für keinen Krankenversicherungsschutz der Beschäftigten. Dafür sind dann auch keine Beiträge fällig. Doch wie sind kurzfristige Aushilfen krankenversichert?

Pflege-Mindestlohn 2024 und 2025

Pflege-Mindestlohn 2024

Die Pflege-Mindestlöhne sollen 2024 und 2025 erneut angehoben werden. Dies gilt auch für die Minijobber im Pflegebereich.

Kurzfristige Beschäftigung verlängern

Kurzfristige Beschäftigung verlängern ist möglich

Die Verlängerung einer kurzfristigen Beschäftigung ist möglich. Es kommt allerdings auf die Dauer der Verlängerung und den Zeitpunkt an. Gewusst wie, kann hier ordentlich gespart werden.

Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch im Minijob berechnen

Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub. Aber wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften wie den Minijobbern berechnet?

eAU für Minijobs

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch im Minijob

Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind auch für geringfügig entlohnte Minijobber von den Betrieben abzurufen.

Mindestlohn 2024

Anhebung des Mindestlohns 2024 und 2025 geplant

Nach dem Willen der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2024 und 2025 leicht steigen. Die Mindestlohnerhöhung ist inzwischen veröffentlicht und es gilt ab 1.1.2024 ein Mindestlohn von 12,41 Euro.

Kurzfristigkeitsgrenzen

Kurzfristige Beschäftigung – was ist das?

Erfüllt eine Beschäftigung die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung, dann entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.

Überschreiten der Minijobgrenze

Minijobber darf 520 Euro überschreiten

Das Überschreiten der Minijobgrenze kann zulässig sein, wenn es gelegentlich und unvorhersehbar eintritt. Außerdem darf die Minijobgrenze nur um einen bestimmten Wert überschritten werden.

Pflegemindestlohn Mai 2023

Neuer Pflegemindestlohn ab Mai 2023

In der Pflege steigen ab 1.5.2023 die Pflegemindestlöhne erneut.

Maler Mindestlohn 2023

Mindestlohn für Maler und Lackierer ab 1.5.2023

Der Mindestlohn im Maler- und Lackierhandwerk steigt zum 1.5.2023 um ca. 5 Prozent.

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