Neue Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner
Hinzuverdienstgrenze für Rentner deutlich angehoben
Hinzuverdienstgrenze für Rentner deutlich angehoben
Viele Betriebe sind von Kurzarbeit betroffen. Dies bedeutet für die Arbeitnehmer, dass sie ihren Lohn nur teilweise ausgezahlt bekommen und den anderen Teil in Form von Kurzarbeitergeld. Doch was bedeutet diese Konstellation für den Minijob, wenn der Minijobber in seinem Hauptjob Kurzarbeitergeld bezieht?
In der aktuellen Situation stehen viele Lohnbüros vor der Frage, wie sie in der Lohnabrechnung verfahren sollen, wenn ein Minijobber einen Monat oder gar mehrere Monate kein Entgelt bekommt. Hier stellt sich unter anderem die Frage, ob es in diesen Fällen Meldungen zur Sozialversicherung geben muss.
Auch Arbeitnehmerinnen mit einem Minijob erhalten Mutterschaftsgeld. Diese grundsätzliche Aussage muss jedoch genauer betrachtet werden. Denn die Zahlung von Mutterschaftsgeld im Minijob hängt von mehreren Faktoren ab. Interessant bei Minijobbern ist auch, ob bei Mutterschaft ein Arbeitgeberzuschuss zu zahlen ist.
Feiertagslohn erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt. Daher gilt, dass es Feiertagslohn immer dann gibt, wenn die Arbeit wegen des Feiertags ausfällt. Dies gilt im Grunde auch für Minijobber. Es sind aber auch einige Besonderheiten zu beachten
Ein Minijob neben Kurzarbeitergeld ist möglich. Das ist zunächst die gute Nachricht für viele Minijobber in der aktuellen Lage. Doch was gilt es bei der Konstellation Minijob und Kurzarbeit in der Lohnabrechnung zu beachten. Hier ist es leider nicht ganz einfach.
Muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für ein Arbeitsverhältnis mit Minijobbern geschlossen werden? Vielfach werden Minijobber beschäftigt, mit denen keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Doch ist das überhaupt zulässig?
Arbeitnehmer, die an einem Feiertag nicht arbeiten können, erhalten Entgeltfortzahlung am Feiertag. Das gilt auch für den Feiertagslohn am 1. Mai. Auch für den 1. Mai hat der Arbeitgeber Feiertagslohn zu zahlen, wenn an dem Tag normalerweise gearbeitet worden wäre.