Minijob-Zentrale senkt U1 Beiträge 2026

Minijob-Zentrale senkt U1 Beiträge 2026

U1 Umlagebeitrag

Ab 1.1.2026 sinken für Betriebe, die Minijobber beschäftigen, die U1-Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale. Bei den Minijobs ist für Arbeitgeber einiges in Bewegung. Neben der Absenkung der U1-Beiträge, gilt ab 2026 auch eine höhere Minijobgrenze.

U1-Beiträge zur Minijob-Zentrale sinken

Frohe Kunde für alle Minijob-Arbeitgeber mit Beiträgen zur U1-Umlage. Denn ab 1.1.2026 senkt die Minijob-Zentrale die U1-Umlagebeiträge (Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall) auf 0,8 Prozent (von 1,1 Prozent). Damit mindert sich die Belastung für Arbeitgeber mit Minijobbern ab 2026. Konkret werden hier je 1.000 Euro beitragspflichtiges Entgelt 3,00 Euro niedrigere U1-Beiträge zur Minijob-Zentrale fällig.

U2-Beiträge 2026 unverändert für Minijobs

Die U2-Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale (Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft) bleiben 2026 unverändert bei 0,22 Prozent.

Insolvenzgeldumlage 2026 unverändert

Auch die Insolvenzgeldumlage bleibt 2026 unverändert bei 0,15 Prozent. Das gilt auch für Minijobber.

Insgesamt sinken die Beiträge zur Minijob-Zentrale durch die geringeren U1-Beiträge, wenn die Lohnsumme unverändert bleibt.

 

Beispiel 2025:

Ein Minijobber verdient monatlich 550 Euro.

Arbeitgeberbelastung:

Krankenversicherung

550 Euro x 13 % = 71,50 Euro

Rentenversicherung

550 Euro x 15 % = 82,50 Euro

Pauschsteuer

550 Euro x 2 % = 11,00 Euro

U1-Umlage

550 Euro x 1,1 % = 6,05 Euro

U2-Umlage

550 Euro x 0,22 % = 1,21Euro

Insolvenzgeldumlage

550 Euro x 0,15 % = 0,83 Euro

 

Beispiel 2026:

Ein Minijobber verdient monatlich 550 Euro.

Arbeitgeberbelastung:

Krankenversicherung

550 Euro x 13 % = 71,50 Euro

Rentenversicherung

550 Euro x 15 % = 82,50 Euro

Pauschsteuer

550 Euro x 2 % = 11,00 Euro

U1-Umlage

550 Euro x 0,8 % = 4,40 Euro

U2-Umlage

550 Euro x 0,22 % = 1,21Euro

Insolvenzgeldumlage

550 Euro x 0,15 % = 0,83 Euro

 

Die Pauschsteuer kann auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Sie wird jedoch oftmals vom Arbeitgeber getragen, daher wird sie hier als Arbeitgeberbelastung mit aufgeführt.

Im Vergleich zum Vorjahr spart der Betrieb durch die Absenkung der U1-Umlage 1,65 Euro bei gleichbleibenden Arbeitsentgelt.

 

 

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