Minijob-Zentrale senkt U1 Beiträge 2026

Ab 1.1.2026 sinken für Betriebe, die Minijobber beschäftigen, die U1-Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale. Bei den Minijobs ist für Arbeitgeber einiges in Bewegung. Neben der Absenkung der U1-Beiträge, gilt ab 2026 auch eine höhere Minijobgrenze.
U1-Beiträge zur Minijob-Zentrale sinken
Frohe Kunde für alle Minijob-Arbeitgeber mit Beiträgen zur U1-Umlage. Denn ab 1.1.2026 senkt die Minijob-Zentrale die U1-Umlagebeiträge (Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall) auf 0,8 Prozent (von 1,1 Prozent). Damit mindert sich die Belastung für Arbeitgeber mit Minijobbern ab 2026. Konkret werden hier je 1.000 Euro beitragspflichtiges Entgelt 3,00 Euro niedrigere U1-Beiträge zur Minijob-Zentrale fällig.
U2-Beiträge 2026 unverändert für Minijobs
Die U2-Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale (Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft) bleiben 2026 unverändert bei 0,22 Prozent.
Insolvenzgeldumlage 2026 unverändert
Auch die Insolvenzgeldumlage bleibt 2026 unverändert bei 0,15 Prozent. Das gilt auch für Minijobber.
Insgesamt sinken die Beiträge zur Minijob-Zentrale durch die geringeren U1-Beiträge, wenn die Lohnsumme unverändert bleibt.
Beispiel 2025:
Ein Minijobber verdient monatlich 550 Euro.
Arbeitgeberbelastung:
Krankenversicherung
550 Euro x 13 % = 71,50 Euro
Rentenversicherung
550 Euro x 15 % = 82,50 Euro
Pauschsteuer
550 Euro x 2 % = 11,00 Euro
U1-Umlage
550 Euro x 1,1 % = 6,05 Euro
U2-Umlage
550 Euro x 0,22 % = 1,21Euro
Insolvenzgeldumlage
550 Euro x 0,15 % = 0,83 Euro
Beispiel 2026:
Ein Minijobber verdient monatlich 550 Euro.
Arbeitgeberbelastung:
Krankenversicherung
550 Euro x 13 % = 71,50 Euro
Rentenversicherung
550 Euro x 15 % = 82,50 Euro
Pauschsteuer
550 Euro x 2 % = 11,00 Euro
U1-Umlage
550 Euro x 0,8 % = 4,40 Euro
U2-Umlage
550 Euro x 0,22 % = 1,21Euro
Insolvenzgeldumlage
550 Euro x 0,15 % = 0,83 Euro
Die Pauschsteuer kann auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Sie wird jedoch oftmals vom Arbeitgeber getragen, daher wird sie hier als Arbeitgeberbelastung mit aufgeführt.
Im Vergleich zum Vorjahr spart der Betrieb durch die Absenkung der U1-Umlage 1,65 Euro bei gleichbleibenden Arbeitsentgelt.


