Kategorie: Kurzfristigkeit

Arbeitszeiten aufzeichnen ist Pflicht bei Ferienjobbern

Arbeitszeitaufzeichnungen für Ferienjobber

Auch für Ferienjobber sind Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.

Denken Sie daran: Minijobber haben auch Arbeitnehmerschutzrechte

Arbeitnehmerrechte gelten auch im Minijob.

Pauschalversteuerung Steuern kurzfristige Aushilfen

Kurzfristige Aushilfen in den Ferien abgabenfrei einsetzen

Kurzfristige Aushilfen in den Ferien einsetzen

Zeiterfassung für MInijobber - Arbeitszeiten aufzeichnen

Arbeitszeitaufzeichnungen sind für Minijobber ein Muss

Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten (Arbeitszeitaufzeichnungen) ist bei Minijobbern eine absolute Notwendigkeit. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen sträflich bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer.

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