Arbeitszeitaufzeichnungen für Ferienjobber
Auch für Ferienjobber sind Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
Auch für Ferienjobber sind Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
Arbeitnehmerrechte gelten auch im Minijob.
Kurzfristige Aushilfen in den Ferien einsetzen
Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten (Arbeitszeitaufzeichnungen) ist bei Minijobbern eine absolute Notwendigkeit. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen sträflich bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer.