Kategorie: Kurzfristigkeit

Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen

Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen ist in vielen Branchen ein beliebtes und sinnvolles Mittel, um Arbeitsspitzen zu bewältigen. Vielfach werden Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie und natürlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie sollten dabei aber einige Regelungen kennen, um bei der nächsten Betriebsprüfung nicht nachzahlen zu müssen. In diesem Artikel behandele ich die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.

Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind gerade in Spitzenauftragslagen sehr beliebt. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, insbesondere die Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen sorgt immer wieder für Verwirrung in den Lohnbüros. Daher stelle ich Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zum Thema Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor. Im Zusammenhang mit kurzfristigen Beschäftigungen liegt Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen…
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UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Im Lohnbüro müssen Sie auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) bis 15.2. versenden. Das gilt auch, wenn die kurzfristigen Aushilfen nur im Sommer bei Ihnen beschäftigt waren.

Keine Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Jahresmeldungen entfallen für kurzfristig Beschäftigte oftmals

Kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft einsetzen

Die Weihnachtszeit beginnt, das heißt im Einzelhandel und in der Gastronomie, dass jetzt wieder die Zeit für kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft beginnt. Denn gerade im Einzelhandel und der Gastronomie brummt jetzt das Geschäft – jedenfalls wünsche ich dies den Betriebsinhabern. Aber auch andere Branchen haben natürlich zum Jahresende oftmals einen erhöhten Personalbedarf – hier gelten…
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Kurzfristige Aushilfen und Rahmenvereinarung

So können Sie dauerhaft Rahmenvereinbarungen treffen und trotzdem kurzfristig beschäftigen

Wenn Sie kurzfristige Aushilfen mit einer Rahmenvereinbarung beschäftigen, gilt der Grundsatz, nach 12 Monaten Arbeitsverhältnis eine mindestens 2-monatige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken. Ohne diese Unterbrechung, sind nämlich die Sozialversicherungsprüfer schnell dabei und kreieren eine teure versicherungspflichtige Beschäftigung aus der „versicherungsfreien kurzfristigen Aushilfstätigkeit“. Wenn Sie ein BSG-Urteil kennen, haben Sie aber auch noch eine andere…
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Arbeitszeiten aufzeichnen ist Pflicht bei Ferienjobbern

Arbeitszeitaufzeichnungen für Ferienjobber

Arbeitszeitaufzeichnungen, also die Dokumentationspflichten der Arbeitszeit, gelten auch für Ihre Ferienjobber. Können Sie die konkreten Arbeitszeiten Ihrer Ferienjobber nicht nachweisen, so drohen Ihnen empfindliche Strafen bei der nächsten Prüfung durch die Sozialversicherung und dem Zoll.

Denken Sie daran: Minijobber haben auch Arbeitnehmerschutzrechte

Arbeitnehmerrechte gelten auch im Minijob.

Pauschalversteuerung Steuern kurzfristige Aushilfen

Kurzfristige Aushilfen in den Ferien abgabenfrei einsetzen

In den Sommermonaten kommen wieder bewerben sich wieder viele Schülern und Studenten in den Betrieben, um als kurzfristige Aushilfen in den Ferien zu arbeiten. Nutzen Sie im Betrieb diese Arbeitskräfte, um die Urlaubszeit zu überbrücken oder auch Auftragsspitzen schnell und kostengünstig abzufangen. Denn richtig eingesetzt, sparen Sie durch kurzfristige Aushilfen in den Ferien die teuren…
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Zeiterfassung für MInijobber - Arbeitszeiten aufzeichnen

Arbeitszeitaufzeichnungen sind für Minijobber ein Muss

Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten (Arbeitszeitaufzeichnungen) ist bei Minijobbern eine absolute Notwendigkeit. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen sträflich bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer.

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