Arbeitszeitaufzeichnungen für Ferienjobber ist ein Muss
Auch für kurzfristig beschäftigte Ferienjobber sind die Arbeitszeiten detailliert aufzuzeichnen. Wird dies versäumt, drohen empfindliche Strafen bei einer Betriebsprüfung.
Auch für kurzfristig beschäftigte Ferienjobber sind die Arbeitszeiten detailliert aufzuzeichnen. Wird dies versäumt, drohen empfindliche Strafen bei einer Betriebsprüfung.
Auch für kurzfristig beschäftigte Aushilfen im Betrieb sind Lohnsteuern zu entrichten. Hier lohnt jedoch ein genauere Betrachtung, da neben der individuellen Besteuerung auch eine Pauschalierung möglich ist – diese kann aber oft teuer sein.
Jugendliche im Minijob oder als Schüleraushilfe in den Ferien, das ist in vielen Betrieben üblich. Es gilt dabei aber auch einen Blick in das Jugendarbeitsschutzgesetz zu werfen. denn darunter fallen viele Schüler im Minijob oder Ferienjob.
Ferienjobber werden regelmäßig als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet. Doch es ist Vorsicht geboten – in manchen Fällen ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich.
In der betrieblichen Entgeltabrechnung hat der Personengruppenschlüssel eine wichtige Funktion. So unterscheidet der Personengruppenschlüssel die einzelnen Personenkreise aus Sicht der Sozialversicherung. Das gilt auch für Minijobs.
Wenn Arbeitssuchende einen Minijob ausüben, ist im Lohnbüro Fingerspitzengefühl und Wissen erforderlich.
Die Verlängerung einer kurzfristigen Beschäftigung ist möglich. Es kommt allerdings auf die Dauer der Verlängerung und den Zeitpunkt an. Gewusst wie, kann hier ordentlich gespart werden.
Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in den Sozialversicherungsanmeldungen angeben, wie der kurzfristig Beschäftigte krankenversichert ist. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich, ob eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private bzw. anderweitige Versicherung besteht.
Im zweiten Jahr der Pandemie galt eine Sonderregelung bei kurzfristig Beschäftigten. So sind die Kurzfristigkeitsgrenzen in der Zeit vom 1. Juni 2021 bis 31. Oktober 2021 ausgeweitet worden. Ab 1. November 2021 kehrt nun aber auch bei den Kurzfristigkeitsgrenzen wieder Normalität ein.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert. Die Neufassung gilt seit dem 1.8.2021. In dieser Fassung sind die Änderungen seit den letzten Geringfügigkeitsrichtlinien vom 21.11.2018 ergänzt worden. Ferner sind auch aktuelle Gerichtsentscheidungen eingebunden worden.